Hausvogt: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K (→Amtssprache) |
WRost (Diskussion • Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
==Amtssprache== | ==Amtssprache== | ||
;Bedeutung: Abgeleitet von [[Vogt]], zunächst "[[rector]]", "[[praepositus]]", "[[Vizedomus|vicedominus]]", "[[advocatus]]" dann [[Schutzherr]], | ;Bedeutung: Abgeleitet von [[Vogt]], zunächst "[[rector]]", "[[praepositus]]", "[[Vizedomus|vicedominus]]", "[[advocatus]]" dann [[Schutzherr]], Vertreter des Landesfürsten, Anwalt, Statthalter, Aufseher, Richter | ||
Aktuelle Version vom 7. Oktober 2023, 20:40 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Hausvogt
Amtssprache
- Bedeutung
- Abgeleitet von Vogt, zunächst "rector", "praepositus", "vicedominus", "advocatus" dann Schutzherr, Vertreter des Landesfürsten, Anwalt, Statthalter, Aufseher, Richter
- Hausvogt, als Vertreter der Herrschaft, Verwaltungsleiter für Einkünften, Ausgaben und jurisdiktionellen Angelegenheiten
- Hausvogt, spezialisiert als Vertreter der Herrschaft, Polizeivorsteher der Herrschaft, Urkundsbeamter
Beispiel
- Grafschaft Tecklenburg: 29.10.1484 Vor Iwen von Twyssele, geschworenem Richter des Junkers Claes Graf zu Tecklenburg (Tekenneborch), und seinem Gerichte erscheinen Ludolphus Steyner, Bevollmächtigter des Junkers von Tecklenburg, und Gert der Vogt zu Gravenhorst, Bevollmächtigter der Oden von Schnetlage (Sneytlaghe), Äbtissin zu Gravenhorst.
- 1747 Haus Ostendorf: "präsentibus H. Rhentm. Bruns und Haußvoigten Friederichen Even"