Hausvogt: Unterschied zwischen den Versionen

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==Amtssprache==
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;Bedeutung: Abgeleitet von [[Vogt]],  zunächst "[[rector]]", "[[praepositus]]", "[[Vizedomus|vicedominus]]", "[[advocatus]]" dann [[Schutzherr]], Vetreter des Landesfürsten, Anwalt, Statthalter, Aufseher, Richter
;Bedeutung: Abgeleitet von [[Vogt]],  zunächst "[[rector]]", "[[praepositus]]", "[[Vizedomus|vicedominus]]", "[[advocatus]]" dann [[Schutzherr]], Vertreter des Landesfürsten, Anwalt, Statthalter, Aufseher, Richter





Aktuelle Version vom 7. Oktober 2023, 20:40 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Hausvogt

Amtssprache

Bedeutung
Abgeleitet von Vogt, zunächst "rector", "praepositus", "vicedominus", "advocatus" dann Schutzherr, Vertreter des Landesfürsten, Anwalt, Statthalter, Aufseher, Richter


  1. Hausvogt, als Vertreter der Herrschaft, Verwaltungsleiter für Einkünften, Ausgaben und jurisdiktionellen Angelegenheiten
  2. Hausvogt, spezialisiert als Vertreter der Herrschaft, Polizeivorsteher der Herrschaft, Urkundsbeamter

Beispiel

  • Grafschaft Tecklenburg: 29.10.1484 Vor Iwen von Twyssele, geschworenem Richter des Junkers Claes Graf zu Tecklenburg (Tekenneborch), und seinem Gerichte erscheinen Ludolphus Steyner, Bevollmächtigter des Junkers von Tecklenburg, und Gert der Vogt zu Gravenhorst, Bevollmächtigter der Oden von Schnetlage (Sneytlaghe), Äbtissin zu Gravenhorst.