Schulen (Kreis Rees): Unterschied zwischen den Versionen

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==Unterrichtsangelegenkeiten==
==Unterrichtsangelegenheiten==
=== Kreis Rees 1862: [[Elementarschule|Elementarschulen]]===
=== Kreis Rees 1862: [[Elementarschule|Elementarschulen]]===
Zusammengestellt ist die Anzahl der im [[Kreis Rees]] im Dezember 1861 vorhandenen  [[Elementarschule|Elementarschulen]], die Zhl der Klassen, Lehrer, Lehrerinnen, Hilfslehrer und die Anzahl der schulpflichtigen, wie auch dem gegenüber die Anzahl derjenigen Kinder, welche die [[Elementarschule|Elementarschulen]] dann gewöhnlich besuchen.
Zusammengestellt ist die Anzahl der im [[Kreis Rees]] im Dezember 1861 vorhandenen  [[Elementarschule|Elementarschulen]], die Zahl der Klassen, Lehrer, Lehrerinnen, Hilfslehrer und die Anzahl der schulpflichtigen, wie auch dem gegenüber die Anzahl derjenigen Kinder, welche die [[Elementarschule|Elementarschulen]] dann gewöhnlich besuchen.


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===Grundlagen===
===Grundlagen===
Das schhulpflichtige Alter der Kinder begann nach der Kabinettsanordnung vom 14.05.1825 mit dem zurückgelegten 5. Lebensjahr. Die Zahl der in der Tabelle nachgewiesenen schulpflichtigen Kinder umfaßt danach alle Kinder vom 5. bis 14. Lebensjahr. Nachdem aber die Königliche Regierung durch Verfügung vom 28.06.1858 aufgrund des Landtagsabschieds vom 26.03.1839, freistellt, dass die Kinder erst vom 6. Lebensjahr ab die Schule besuchen dürfen,  ist diese Regelung für den ganzen Kreis festgelegt worden. In einem Alter vom 5. bis 6. Lebensjahr befanden sich sich 1861 im Kreis etwa 1.300 Kinder, welche  daher vom Schulbesuch freigestellt wurden. Damit verblieben nur etwa 9.193 schulpflichtige Kinder. So weit diese Kinder nicht den Unterricht in den öffentlichen [[Elementarschule|Elementarschulen]] nutzen, besuchen sie solche [[Elementarschule|Elementarschulen]], welche nicht dem [[Kreis Rees]] gehörten, oder aber Privatschulen, [[Rektoratsschule|Rektoratsschulen]], Gymnasien oder ähnliche Anstalten.
Das schulpflichtige Alter der Kinder begann nach der Kabinettsanordnung vom 14.05.1825 mit dem zurückgelegten 5. Lebensjahr. Die Zahl der in der Tabelle nachgewiesenen schulpflichtigen Kinder umfaßt danach alle Kinder vom 5. bis 14. Lebensjahr. Nachdem aber die Königliche Regierung durch Verfügung vom 28.06.1858 aufgrund des Landtagsabschieds vom 26.03.1839, freistellt, dass die Kinder erst vom 6. Lebensjahr ab die Schule besuchen dürfen,  ist diese Regelung für den ganzen Kreis festgelegt worden. In einem Alter vom 5. bis 6. Lebensjahr befanden sich sich 1861 im Kreis etwa 1.300 Kinder, welche  daher vom Schulbesuch freigestellt wurden. Damit verblieben nur etwa 9.193 schulpflichtige Kinder. So weit diese Kinder nicht den Unterricht in den öffentlichen [[Elementarschule|Elementarschulen]] nutzen, besuchen sie solche [[Elementarschule|Elementarschulen]], welche nicht dem [[Kreis Rees]] gehörten, oder aber Privatschulen, [[Rektoratsschule|Rektoratsschulen]], Gymnasien oder ähnliche Anstalten.


===Schulstammrollen===
===Schulstammrollen===
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===Lehr- und Lernbücher===
===Lehr- und Lernbücher===
Befördert duch das preußische Generallandschulreglement vom 12.08.1763 entwickerlte sich hier des preußischen Volksschulwesen. Mit Lehr- und Lernbüchern für deutsche Schulen im Rahmen der Lehrerbildung befassten sich dann besonders engagierte Personen aus evangelischen Kirchengemeinden.  
Befördert durch das preußische Generallandschulreglement vom 12.08.1763 entwickelte sich hier des preußischen Volksschulwesen. Mit Lehr- und Lernbüchern für deutsche Schulen im Rahmen der Lehrerbildung befassten sich dann besonders engagierte Personen aus evangelischen Kirchengemeinden.  


Im Bereich der Katholiken erfolgten unter Maria Theresia und Joseph II. große Umstrukturierungen im Bereich des Schulwesens. Elementare Kenntnisse in Rechnen, Schreiben und Lesen mussten sich alle Kinder gemäß der Allgemeinen Schulordnung unter den [[Habsburger|Habsburgern]] ab dem sechsten Lebensjahr aneignen
Im Bereich der Katholiken erfolgten unter Maria Theresia und Joseph II. große Umstrukturierungen im Bereich des Schulwesens. Elementare Kenntnisse in Rechnen, Schreiben und Lesen mussten sich alle Kinder gemäß der Allgemeinen Schulordnung unter den Habsburgern ab dem sechsten Lebensjahr aneignen.


* Um 1820 konnten sich im [[Regierungsbezirk Münster]] sowohl bereits angestellte Lehrer als auch Lehramtsanwärter (Schulamtspräparanden) von der Schulkommission examinieren lassen. Nach bestandenem Examen wurden sie für die Dauer von drei Jahren zu Elementarschulstellen als Schulmeister und Leherer oder Schuluntermeister oder Hilslehrer für wahlfähig erklärt, sie erhielten eine [[Approbation]] zum Lehramt.
* Um 1820 konnten sich in Westfalen im [[Regierungsbezirk Münster]] sowohl bereits angestellte Lehrer als auch Lehramtsanwärter (Schulamtspräparanden) von der Schulkommission examinieren lassen. Nach bestandenem Examen wurden sie für die Dauer von drei Jahren zu Elementarschulstellen als Schulmeister und Lehrer oder Schuluntermeister oder Hilfslehrer für wahlfähig erklärt, sie erhielten eine [[Approbation]] zum Lehramt.


* Die in Westfalen von Bernhard Overberg errichteten, "Normalkurse" für Lehrerinnen (1783-1826) waren aber auch in Preußen beispielhaft. Overberg selbst zog in der Mädchenschule Lehrerinnen entschieden den Lehrern vor, und die von ihm ausgebildeten Lehrerinnen bewährten sich gut.
* Die in Westfalen von Bernhard Overberg errichteten, "Normalkurse" für Lehrerinnen (1783-1826) waren aber auch in Preußen beispielhaft. Overberg selbst zog in der Mädchenschule Lehrerinnen entschieden den Lehrern vor, und die von ihm ausgebildeten Lehrerinnen bewährten sich gut.


Mit dem Fortschritt der Lehrerbildung beispielsweise unter Bernhard Overberg im [[Fürstbistum Münster]] wurde hier gerne auf Hilsmittel aus den "kaiserlich-königlichen Erblanden" zurückgegriffen, so beispielsweise auf:
Mit dem Fortschritt der Lehrerbildung beispielsweise unter Bernhard Overberg im [[Fürstbistum Münster]] wurde hier gerne auf Hilfsmittel aus den "kaiserlich-königlichen Erblanden" zurückgegriffen, so beispielsweise auf:
* Felbinger, Joh. Ignaz: Methodenbuch für Lehrer der deutschen Schulen  
* Felbinger, Joh. Ignaz: Methodenbuch für Lehrer der deutschen Schulen  
* Felbinger, Joh. Ignaz: General-Landschul-Reglement
* Felbinger, Joh. Ignaz: General-Landschul-Reglement

Aktuelle Version vom 2. Oktober 2023, 07:53 Uhr

Informationen über regionale Lebensumstände geben ein Abbild über Lebensweisen der hier bodenständigen Menschen in ihren Zeitverhältnissen, um damit eine Basis zur Darstellung persönliche Geschichte von Vorfahren in Zeit und Raum für Biografien zu bilden. Entwicklung im lokalen und regionalen Zusammenhang, Land und Leute, Siedlung....

Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > 1822 bis 1945: Rheinprovinz <> Regierungsbezirk Düsseldorf > Kreis Rees > Schulen (Kreis Rees)

Unterrichtsangelegenheiten

Kreis Rees 1862: Elementarschulen

Zusammengestellt ist die Anzahl der im Kreis Rees im Dezember 1861 vorhandenen Elementarschulen, die Zahl der Klassen, Lehrer, Lehrerinnen, Hilfslehrer und die Anzahl der schulpflichtigen, wie auch dem gegenüber die Anzahl derjenigen Kinder, welche die Elementarschulen dann gewöhnlich besuchen.

Bürgermeisterei Schulen Klassen Lehrer Lehrerinnen Hilfslehrer Knaben
schulpfl.
Mädchen
schulpfl.
Gesamt
schulpfl
Knaben
Ø Besuch
Mädchen
Ø Besuch
Gesamt
Ø Besuch
Schermbeck 8 11 9 -.- 2 590 584 1.174 553 518 1.071
Obrighofen 2 2 2 -.- -.- 166 143 309 150 122 272
Wesel 5 19 14 5 -.- 1.228 1.286 2.586 1.016 920 1,936
Ringenberg 6 10 7 2 1 483 497 980 419 415 843
Haldern 8 11 8 3 -.- 669 683 1.352 473 509 975
Rees 4 9 7 2 -.- 401 415 816 338 400 738
Isselburg 2 2 2 -.- -.- 119 126 245 116 118 234
Millingen 2 4 3 1 -.- 276 263 539 238 213 451
Vrasselt 5 5 5 -.- -.- 216 227 443 203 194 397
Emmerich 3 11 8 3 -.- 844 783 1.627 639 540 1.179
Elten 3 6 4 2 -.- 274 220 494 209 183 392
Summa: 48 90 69 18 3 5.266 5.227 10.493 4.354 4.125 8.479

Evangelische Elementarschulen

Bürgermeisterei Schulen Klassen Lehrer Lehrerinnen Hilfslerer Knaben
Ø Besuch
Mädchen
Ø Besuch
Schermbeck 7 10 8 -.- 2 455 427
Obrighofen 2 2 2 -.- -.- 150 122
Wesel 2 9 9 -.- -.- 469 398
Ringenberg 4 6 5 1 -.- 207 209
Haldern 3 3 3 3 -.- 112 130
Rees 1 2 2 -.- -.- 29 30
Isselburg 1 1 -.- -.- -.- 50 64
Millingen -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.-
Vrasselt -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.-
Emmerich 1 2 2 -.- -.- 74 77
Elten 1 1 1 -.- -.- 5 6
Summa: 22 36 33 1 2 1.551 1.469 [1]

Katholische Elementarschulen

Bürgermeisterei Schulen Klassen Lehrer Lehrerinnen Hilfslerer Knaben
Ø Besuch
Mädchen
Ø Besuch
Schermbeck 1 1 1 -.- -.- 98 91
Obrighofen -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.-
Wesel 2 9 4 5 -.- 536 512
Ringenberg 2 4 2 1 1 212 206
Haldern 5 8 5 3 -.- 361 372
Rees 2 6 4 2 -.- 302 358
Isselburg 1 1 1 -.- -.- 74 66
Millingen 2 4 3 1 -.- 230 201
Vrasselt 5 5 5 -.- -.- 203 194
Emmerich 1 8 5 3 -.- 552 453
Elten 2 5 3 2 -.- 204 177
Summa: 23 51 33 17 1 2.772 2630

Jüdische Elementarschulen

Bürgermeisterei Schulen Klassen Lehrer Lehrerinnen Hilfslerer Knaben
Ø Besuch.
Mädchen
Ø Besuch
Schermbeck -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.-
Obrighoven -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.-
Wesel 1 1 1 -.- -.- 11 10
Ringenberg -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.-
Haldern -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.-
Rees 1 1 1 -.- -.- 7 6
Isselburg -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.-
Millingen -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.-
Vrasselt -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.-
Emmerich 1 1 1 -.- -.- 13 10
Elten -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.-
Summa: 3 3 3 -.- -.- 31 26 [1]

Grundlagen

Das schulpflichtige Alter der Kinder begann nach der Kabinettsanordnung vom 14.05.1825 mit dem zurückgelegten 5. Lebensjahr. Die Zahl der in der Tabelle nachgewiesenen schulpflichtigen Kinder umfaßt danach alle Kinder vom 5. bis 14. Lebensjahr. Nachdem aber die Königliche Regierung durch Verfügung vom 28.06.1858 aufgrund des Landtagsabschieds vom 26.03.1839, freistellt, dass die Kinder erst vom 6. Lebensjahr ab die Schule besuchen dürfen, ist diese Regelung für den ganzen Kreis festgelegt worden. In einem Alter vom 5. bis 6. Lebensjahr befanden sich sich 1861 im Kreis etwa 1.300 Kinder, welche daher vom Schulbesuch freigestellt wurden. Damit verblieben nur etwa 9.193 schulpflichtige Kinder. So weit diese Kinder nicht den Unterricht in den öffentlichen Elementarschulen nutzen, besuchen sie solche Elementarschulen, welche nicht dem Kreis Rees gehörten, oder aber Privatschulen, Rektoratsschulen, Gymnasien oder ähnliche Anstalten.

Schulstammrollen

Der rechtzeitige Beginn des Schulbesuches nach Erreichung des schulpflichtigen Alters wurde, nachdem auch in Wesel große Schwierigkeiten bei der Erstellung der Schulstammrollen überwunden wurden, an allen Orten entsprechend überwacht. Der Schulbesuch ist insgesamt regelmäßiger geworden und strafbare Schulversäumnisse waren verhältnismäßig selten.

Häuslicher Unterricht

Durch häuslichen Unterricht wurde 1861 im Kreis Rees der Schulunterricht nur in Einzelfällrn ersetzt.

Unterrichtsverbreiterung

1863: Der Näh- und Strickunterricht, welcher durch die Verfügung der Königlichen Regierung vom 05.11.1856 obligatorisch eingeführt worden war, wurde 1861, mit Ausnahme der Städte Wesel und Emmerich in allen übrigen Schulgemeinden erteilt. In Wesel und Emmerich bestand kein Bedürfnis, da sich dort Vereine und Privatlehrerinnen mit der Unterrichtung befassten und die Kinder daher privat ausreichend Gelegenheit hatten, sich in allen weiblichen Handarbeiten auszubilden.

Durch Bescheid des Ministers für Unterrichtsangelegenheiten vom 04.06.1862 ist der Turnunterricht als integrierender Teil des Volksschulunterrichts erklärt worden. Bis auf einzelne Schulen, bei welchen Schwierigkeiten bei der Beschaffung geeigneter Turnplätze entstanden, wurde der Turnunterricht bis 1863 eingeführt.

Schulräume

1863: Trotz der in den letzten Jahren vorgenommenen Erweiterungsbauten waren durch die Bevölkerungszunahme die Räume verschiedener Schulen zu eng geworden, namentlich in Haldern und Emmerich. 1863 ist eine Erweiterung wegen Überfüllung an der Kath. Martinischule zu zu Wesel und in der Schule zu Bilslich vordringlich. Die Schulgebäude befanden sich insgesamt in einem guten Zustand.

Private Elementarschulen

An privaten Elementarschulen waren 1861 vorhanden:

  • zu Wesel: 3 Schulen mit zusammen 1 Lehrer, 3 Lehrerinnen und 40 Schülern und 42 Schülerinnen.
  • zu Schermbeck: (jüdische Schule) mit 1 Lehrer und 13 Schülern und 7 Schülerinnen

Bewahranstalten für Kleinkinder

Bewahranstalten für Kleinkinder bestanden 1861:

  • 4 in Wesel mit 210 Knaben und 205 Mädchen
  • 1 in Rees mit 46 Knaben und 58 Mädchen
  • 2 in Emmerich mit 91 Knaben und 78 Mädchen
  • 1 in Aspel, Bürgermeisterei Haldern, mit 30 Knaben und 20 Mädchen, verbunden mit dem dort bestehenden Pensionat.

Höhere Unterrichtsanstalten

1863: An höheren Unterrichtsanstalten sind im Kreis Rees vorhanden:

Besuch der Gymnasien

Gymnasium
zu
Angestellte
Lehrer
Hilfs-
lehrer
I.
Semester
II.
Semester
III.
Semester
IV.
Semester
V.
Semester
VI.
Semester
Summa:
Wesel 10 4 16 29 40 33 46 46 210
Emmerich 8 3 13 23 18 18 27 31 130 [1]

Rektorats- oder Mittelschulen

1863: Von den Rektoratsschulen oder sogenannten Mittelschulen für Söhne bestehen

Erziehungsanstalten für Töchter

Erziehungsanstalten füt Töchter 1863:

  • 2 zu Wesel mit 7 Lehrern und Lehrerinnen und Ende 1861 mit 126 Schülerinnen
  • 1 zu Rees mit 2 Lehrern und Lehrerinnen und Ende 1861 mit 22 Schülerinnen
  • 2 zu Emmerich mit 4 Lehrern und Lehrerinnen und Ende 1861 mit 90 Schülerinnen
  • 1 zu Aspel mit 4 Lehrern und Lehrerinnen und Ende 1861 mit 34 Schülerinnen

Jahreseinkommen der Lehrer 1862 im Kreis Rees

Die Gehaltsspanne im Jahreseinkommen der Lehrer lag

  • in den Städten zwischen 180 bis 450 Taler
  • auf dem Lande zwischen 150 bis 370 Taler.

Das durchschnittliche Jahresgehalt der Lehrer betrug

  • in den Städten 304 Taler und 3 Pfennig
  • auf dem Lande 253 Taler, 3 Silbergroschen und 9 Pfennig.

Zwar haben die Lehrer außerdem freie Wohnung oder sie erhalten mit einzelnen Ausnahmen eine mäßige Mietentschädigung, allerdings erscheinem bei den stark gestiegenen Lebenshaltungskosten die Gehaltsbeträge 1863 nicht mehr standesgemäß.

Lehr- und Lernbücher

Befördert durch das preußische Generallandschulreglement vom 12.08.1763 entwickelte sich hier des preußischen Volksschulwesen. Mit Lehr- und Lernbüchern für deutsche Schulen im Rahmen der Lehrerbildung befassten sich dann besonders engagierte Personen aus evangelischen Kirchengemeinden.

Im Bereich der Katholiken erfolgten unter Maria Theresia und Joseph II. große Umstrukturierungen im Bereich des Schulwesens. Elementare Kenntnisse in Rechnen, Schreiben und Lesen mussten sich alle Kinder gemäß der Allgemeinen Schulordnung unter den Habsburgern ab dem sechsten Lebensjahr aneignen.

  • Um 1820 konnten sich in Westfalen im Regierungsbezirk Münster sowohl bereits angestellte Lehrer als auch Lehramtsanwärter (Schulamtspräparanden) von der Schulkommission examinieren lassen. Nach bestandenem Examen wurden sie für die Dauer von drei Jahren zu Elementarschulstellen als Schulmeister und Lehrer oder Schuluntermeister oder Hilfslehrer für wahlfähig erklärt, sie erhielten eine Approbation zum Lehramt.
  • Die in Westfalen von Bernhard Overberg errichteten, "Normalkurse" für Lehrerinnen (1783-1826) waren aber auch in Preußen beispielhaft. Overberg selbst zog in der Mädchenschule Lehrerinnen entschieden den Lehrern vor, und die von ihm ausgebildeten Lehrerinnen bewährten sich gut.

Mit dem Fortschritt der Lehrerbildung beispielsweise unter Bernhard Overberg im Fürstbistum Münster wurde hier gerne auf Hilfsmittel aus den "kaiserlich-königlichen Erblanden" zurückgegriffen, so beispielsweise auf:

  • Felbinger, Joh. Ignaz: Methodenbuch für Lehrer der deutschen Schulen
  • Felbinger, Joh. Ignaz: General-Landschul-Reglement

Literatur

  • Graser, Johann Baptist: Die Elementarschule fürs Leben in ihrer Grundlage (1821)
  • Sluymer, Joh. Fried.: Lehrplan für Volksschulen mit vorzüglicher Berücksichtigung der Provinz Preußen (1843)
  • Bennak, Jürgen [Hrsg.]: Schulbücher vom 18. bis 20. Jahrhundert für Elementar- und Volksschulen, 7 Bände, Köln (u.a.) 1988 - 1999.
  • Berthold, Michael [Hrsg.]: Die Schule in Staat und Gesellschaft, Dokumente zur deutschen Schulgeschichte im 19. und 20. Jahrhundert, Göttingen 1993.
  • Engelsing, Rolf: Analphabetentum und Lektüre, Stuttgart 1973.
  • Freyer, Michael: Das Schulhaus, Entwicklungsetappen im Rahmen der Geschichte des Bauern- und Bürgerhauses sowie der Schulhygiene, Passau 1998.
  • Hamann, Bruno: Geschichte des Schulwesens, Werden und Wandel der Schule im ideen- und sozialgeschichtlichen Zusammenhang, Bad Heilbrunn 1993.
  • Herlitz, Hans-Georg: Deutsche Schulgeschichte von 1800 bis zur Gegenwart, Weinheim 1998.
  • Joendl, J.P.: Die landwirtschaftliche Baukunst Bd. 3 - Schulhäuser nebst Wohnung für den Lehrer ... (1829)
  • Neugebauer, Wolfgang: Absolutistischer Staat und Schulwirklichkeit in Brandenburg-Preussen. de Gruyter 1985, ISBN-10: 3110099209
  • Schilling, Heinz [Hrsg.]: Erziehung und Schulwesen zwischen Konfessionalisierung und Säkularisierung, Forschungsperspektiven, europäische Fallbeispiele und Hilfsmittel, Münster 2003.

Fußnoten

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Quelle: Dönhoff, Landrat v.: Statistische Darstellung des Kreises Rees. (Wesel, Voß & Finke 1863)