Kommunikantenliste: Unterschied zwischen den Versionen

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''' Kommunikantenliste ''': Bei den Katholiken wird das Sakrament der Erstkommunion alljährlich von den lokalen Pfarrern gespendet. In Verzeichnissen werden  die Namen der Erstkommunikaten aufgeschrieben. In frühen Aufschreibungen sind auch die der nahen Verwandtschaft entspringenden Paten festgehalten, meist noch lebende Großeltern und Geschwister der Eltern. Ähnlich wurde bei dem Sakrament der Firmung verfahren, welches duch den Regionalbischof oder Archdiakon in der lokalen Pfarrei in mehrjährigen Abständen gespendet wurde.Die Kommunikantenlisten wurden teilweise auch in den Kirchenbüchern mitgeführt.  
== Begriffserläuterung ==
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Bei den Katholiken wurde und wird das [[Sakrament]] der Erstkommunion alljährlich von den lokalen Pfarrern gespendet. Die Erstkommunikanten wurden mancherorts in einem speziellen Verzeichnis, der '''Kommunikantenliste''' festgehalten. Manche dieser Verzeichnisse geben darüber hinaus Auskunft über die Taufpaten, die oft der nahen Verwandtschaft entstammten, wie z.B. noch lebende Großeltern und/oder Geschwister der Eltern. Die Kommunikantenlisten wurden teilweise in den Kirchenbüchern mitgeführt.
'''Beurteilung:''' In frühen Kirchenbüchern sind bei Taufen häufig nur Die Vornamen von Mutter und Vater, so wie ein einheitlicher Familienname im Taufbuch eingetragen. In Westfalen ist dann regelmäßig mit eine Einharat mit Namensanklebung zurechnen. Allein über die Kirchenbücher läßt sich dabei die zu lösende Namensfrage beider Eltern nicht klären. In der Kombination der Aufschreibung der Sakramentsempfänger mit ihren Paten bei Taufen, Kommunion und Firmung ergeben sich für das 17. und 18. Jahrhundert,weitere Möglichkeiten den Geburtsnamen der Eltern in diesen Fällen zu klären. Auch hier eine interessante Ergänzung zu Angaben in den Kirchenbüchern, zu [[Nomina parochianum]] als Hauptquelle, zum  [[Catalogus communicantium]]  und zum  [[Status animarum]].
 
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Ähnlich wurde übrigens beim Sakrament der Firmung verfahren, welches durch den Regionalbischof oder Archidiakon in der lokalen Pfarrkirche in mehrjährigen Abständen gespendet wurde.  
 
Der Begriff "Kommunikantenliste" erscheint in seiner Bedeutung jedoch heterogen. So firmieren unter der Bezeichnung [[Catalogus communicantium]] (lat.: Verzeichnis der Kommunikanten, Kommunikantenliste) im [[Fürstbistum Münster]] auch [[Kopfsteuerliste]]n.
 
== Regionale Beobachtungen ==
In frühen Kirchenbüchern sind bei Taufen häufig nur die Vornamen von Mutter und Vater, so wie ein einheitlicher Familienname im Taufbuch eingetragen. In Westfalen ist dann zumeist mit einer Einheirat mit Namensanklebung zurechnen. Allein über die Kirchenbücher läßt sich dabei die zu lösende Namensfrage beider Eltern nicht klären. In der Kombination der Aufschreibung der Sakramentsempfänger mit ihren Paten bei Taufen, Kommunion und Firmung ergeben sich für das 17. und 18. Jahrhundert,weitere Möglichkeiten den Geburtsnamen der Eltern in diesen Fällen zu klären. Auch hier eine interessante Ergänzung zu Angaben in den Kirchenbüchern, zu [[Nomina parochianum]] als Hauptquelle, zum  [[Catalogus communicantium]], zum  [[Status animarum]] und zu [[Firmliste]]n.
 
== Webseiten ==
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[[Kategorie:Quellengattung]]
[[Kategorie:Quellengattung]]
[[Kategorie:Genealogischer Begriff]]

Aktuelle Version vom 15. September 2023, 10:01 Uhr

Begriffserläuterung

Bei den Katholiken wurde und wird das Sakrament der Erstkommunion alljährlich von den lokalen Pfarrern gespendet. Die Erstkommunikanten wurden mancherorts in einem speziellen Verzeichnis, der Kommunikantenliste festgehalten. Manche dieser Verzeichnisse geben darüber hinaus Auskunft über die Taufpaten, die oft der nahen Verwandtschaft entstammten, wie z.B. noch lebende Großeltern und/oder Geschwister der Eltern. Die Kommunikantenlisten wurden teilweise in den Kirchenbüchern mitgeführt.

Ähnlich wurde übrigens beim Sakrament der Firmung verfahren, welches durch den Regionalbischof oder Archidiakon in der lokalen Pfarrkirche in mehrjährigen Abständen gespendet wurde.

Der Begriff "Kommunikantenliste" erscheint in seiner Bedeutung jedoch heterogen. So firmieren unter der Bezeichnung Catalogus communicantium (lat.: Verzeichnis der Kommunikanten, Kommunikantenliste) im Fürstbistum Münster auch Kopfsteuerlisten.

Regionale Beobachtungen

In frühen Kirchenbüchern sind bei Taufen häufig nur die Vornamen von Mutter und Vater, so wie ein einheitlicher Familienname im Taufbuch eingetragen. In Westfalen ist dann zumeist mit einer Einheirat mit Namensanklebung zurechnen. Allein über die Kirchenbücher läßt sich dabei die zu lösende Namensfrage beider Eltern nicht klären. In der Kombination der Aufschreibung der Sakramentsempfänger mit ihren Paten bei Taufen, Kommunion und Firmung ergeben sich für das 17. und 18. Jahrhundert,weitere Möglichkeiten den Geburtsnamen der Eltern in diesen Fällen zu klären. Auch hier eine interessante Ergänzung zu Angaben in den Kirchenbüchern, zu Nomina parochianum als Hauptquelle, zum Catalogus communicantium, zum Status animarum und zu Firmlisten.

Webseiten

Artikel Erstkommunion. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.