Freigraf: Unterschied zwischen den Versionen

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==Einleitung==
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Ein [[Freigraf]] war im mittelalterlichen Europa ein Amtsträger oder eine Position, die mit bestimmten rechtlichen und administrativen Befugnissen in einem bestimmten Gebiet, auf der Ebene einer [[Freigrafschaft]], betraut war. Der Begriff "Freigraf" wurde hauptsächlich im Heiligen Römischen Reich verwendet.
Ein [[Freigraf]] war im mittelalterlichen Europa ein Amtsträger oder eine Position, die mit bestimmten rechtlichen und administrativen Befugnissen in einem bestimmten Gebiet, auf der Ebene einer [[Freigrafschaft]] vom König oder in dessen Namen belehnt war und dort iin dessen Auftrag oder seines Lehnsherrn als Vorsitzender der Freigerichte die Gerichtsbarkeit ausübte. Der Begriff "Freigraf" wurde hauptsächlich im Heiligen Römischen Reich verwendet.
Ein Freigraf war typischerweise für die Verwaltung eines bestimmten Ebene eines Rechtsbezirks  verantwortlich. Seine Aufgaben umfassten auf dieser Ebene die Rechtsprechung, die Erhebung von Steuern, die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung sowie die Verwaltung von Besitztümern und Rechten im Namen eines höheren Herrschers oder einer höheren Autorität.
Ein Freigraf war typischerweise für die Verwaltung einer bestimmten Ebene dieses Rechtsbezirks  verantwortlich. Seine Aufgaben umfassten die Rechtsprechung, die Erhebung von Steuern, die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung sowie die Verwaltung von Besitztümern und Rechten im Namen eines des Königs oder anderen höheren Autorität.
Der Titel des Freigrafen leitet sich von der Verbindung zweier Begriffe ab. "Frei" bedeutete hier  im geschichtlichen Kontext seine Zuständigkeit für das  freie Bauerntum. Freie Bauern bewirtschafteten ihr eigenes Grundeigentum, Zinsbauern waren persönlich frei, hatten aber Abgaben an den Grundherrn zu entrichten, "Graf" war der Titel für einen Adligen, der die Ebene seiner Grafschaft verwaltete.
Der Titel des Freigrafen leitet sich von der Verbindung zweier Begriffe ab. "Frei" bedeutete hier  im geschichtlichen Kontext seine Zuständigkeit für das  freie Bauerntum. Freie Bauern (Burbawern) bewirtschafteten ihr eigenes Grundeigentum ([[Allod]]), Zinsbauern waren persönlich frei, hatten aber Abgaben an den Grundherrn zu entrichten, "Graf" war der Titel für einen Adligen, der die Ebene seiner Grafschaft verwaltete.
===Mittelalterliche Freigrafen===  
===Mittelalterliche Freigrafen===  
1. Freigrafen von Werl: Die [[Grafschaft Werl|Grafen von Werl]] waren eine einflussreiche Adelsfamilie in Westfalen. Sie hatten auch den Titel eines Freigrafen und waren im 11. und 12. Jahrhundert in der Grafschaft Werl aktiv. </br>
1. Freigrafen von Werl: Die [[Grafschaft Werl|Grafen von Werl]] waren eine einflussreiche Adelsfamilie in Westfalen. Sie hatten auch den Titel eines Freigrafen und waren im 11. und 12. Jahrhundert in der Grafschaft Werl aktiv. </br>
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7. Freigrafen von Zutphen: Die [[Grafschaft Zutphen|Freigrafen von Zutphen]] waren eine adlige Familie, die als Freigrafen in der [[Grafschaft Zutphen]] fungierte. Sie hatten Befugnisse in der Verwaltung, Rechtsprechung und Sicherheit der Region.</br>
7. Freigrafen von Zutphen: Die [[Grafschaft Zutphen|Freigrafen von Zutphen]] waren eine adlige Familie, die als Freigrafen in der [[Grafschaft Zutphen]] fungierte. Sie hatten Befugnisse in der Verwaltung, Rechtsprechung und Sicherheit der Region.</br>
8. Freigrafen von Borkulo: Die [[Herrschaft Borculo|Freigrafen von Borkulo]] waren eine weitere Adelsfamilie, die als Freigrafen in der Stadt Borkulo (heute Borculo) im Gelderland agierte. Sie hatten ähnliche Funktionen wie die Freigrafen von Zutphen.</br>
8. Freigrafen von Borkulo: Die [[Herrschaft Borculo|Freigrafen von Borkulo]] waren eine weitere Adelsfamilie, die als Freigrafen in der Stadt Borkulo (heute Borculo) im Gelderland agierte. Sie hatten ähnliche Funktionen wie die Freigrafen von Zutphen.</br>
==Literatur==
* Stratmann, Bodo: Vom Grafengericht zur Freigrafschaft Heiden, Spurensuche um Engelrading. Reihe Lesepauker, Quellenveröffentlichung (Dortmund 2021).
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[[Kategorie:Gerichtswesen]]
[[Kategorie:Gerichtswesen]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]

Aktuelle Version vom 12. August 2023, 08:33 Uhr

Hierarchie:

Familienforschung > Freigrafschaft > Freigraf

Einleitung

Ein Freigraf war im mittelalterlichen Europa ein Amtsträger oder eine Position, die mit bestimmten rechtlichen und administrativen Befugnissen in einem bestimmten Gebiet, auf der Ebene einer Freigrafschaft vom König oder in dessen Namen belehnt war und dort iin dessen Auftrag oder seines Lehnsherrn als Vorsitzender der Freigerichte die Gerichtsbarkeit ausübte. Der Begriff "Freigraf" wurde hauptsächlich im Heiligen Römischen Reich verwendet. Ein Freigraf war typischerweise für die Verwaltung einer bestimmten Ebene dieses Rechtsbezirks verantwortlich. Seine Aufgaben umfassten die Rechtsprechung, die Erhebung von Steuern, die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung sowie die Verwaltung von Besitztümern und Rechten im Namen eines des Königs oder anderen höheren Autorität. Der Titel des Freigrafen leitet sich von der Verbindung zweier Begriffe ab. "Frei" bedeutete hier im geschichtlichen Kontext seine Zuständigkeit für das freie Bauerntum. Freie Bauern (Burbawern) bewirtschafteten ihr eigenes Grundeigentum (Allod), Zinsbauern waren persönlich frei, hatten aber Abgaben an den Grundherrn zu entrichten, "Graf" war der Titel für einen Adligen, der die Ebene seiner Grafschaft verwaltete.

Mittelalterliche Freigrafen

1. Freigrafen von Werl: Die Grafen von Werl waren eine einflussreiche Adelsfamilie in Westfalen. Sie hatten auch den Titel eines Freigrafen und waren im 11. und 12. Jahrhundert in der Grafschaft Werl aktiv.
2. Freigrafen von Arnsberg: Die Grafen von Arnsberg waren eine mächtige Adelsfamilie, die auch als Freigrafen von Arnsberg fungierten. Sie hatten ihren Sitz in der Grafschaft Arnsberg und spielten eine wichtige Rolle in der westfälischen Geschichte.
3. Freigrafen von Mark: Die Grafschaft Mark war eine bedeutende Territorialeinheit in Westfalen, und ihre Herrscher trugen auch den Titel des Freigrafen von Mark. Die Grafen von der Mark hatten großen Einfluss in der Region und wurden später zu Herzögen von Kleve-Mark.
4. Freigrafen von Tecklenburg: Die Grafschaft Tecklenburg war ein weiteres bedeutendes Territorium in Westfalen. Die Grafen von Tecklenburg trugen den Titel des Freigrafen von Tecklenburg und spielten eine wichtige Rolle in der westfälischen Geschichte.
5. Freigrafen von Steinfurt: Die Freigrafen von Steinfurt waren eine mächtige Adelsfamilie im Fürstbistum Münster. Sie hatten umfangreiche Rechte und Befugnisse in ihrem Territorium und fungierten als Vertreter des Bistums bei der Verwaltung und der Ausübung der Gerichtsbarkeit.
6. Freigrafen von Soest: Die Freigrafen von Soest waren im Mittelalter und der frühen Neuzeit bedeutende Vertreter der Stadt Soest. Sie waren mit der Verwaltung der Stadt betraut und übten gerichtliche Funktionen aus.
7. Freigrafen von Zutphen: Die Freigrafen von Zutphen waren eine adlige Familie, die als Freigrafen in der Grafschaft Zutphen fungierte. Sie hatten Befugnisse in der Verwaltung, Rechtsprechung und Sicherheit der Region.
8. Freigrafen von Borkulo: Die Freigrafen von Borkulo waren eine weitere Adelsfamilie, die als Freigrafen in der Stadt Borkulo (heute Borculo) im Gelderland agierte. Sie hatten ähnliche Funktionen wie die Freigrafen von Zutphen.

Literatur

  • Stratmann, Bodo: Vom Grafengericht zur Freigrafschaft Heiden, Spurensuche um Engelrading. Reihe Lesepauker, Quellenveröffentlichung (Dortmund 2021).

Artikel Freigraf. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.