Femgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Femgerichte (Fehme, Vehme, Freigerichte, heimliche Gerichte, Stuhl- oder Stillgerichte), war im Gegensatz zum Gogericht eine persönliche Rechtsgemeinschaft, die vor allem die Inhaber von Freigütern umfaßte. Siewaren auch noch im ausgehenden Mittelalter in Deutschland und namentlich in Westfalen bestehende Gerichte, die vom Kaiser mit dem Blutbann belehnt waren und in dessen Namen über Verbrechen aburteilten, welche Todesstrafe nach sich zogen.  
Femgerichte (Fehme, Vehme, Freigerichte, heimliche Gerichte, Stuhl- oder Stillgerichte), war im Gegensatz zum Gogericht eine persönliche Rechtsgemeinschaft, die vor allem die Inhaber von Freigütern umfaßte. Siewaren auch noch im ausgehenden Mittelalter in Deutschland und namentlich in Westfalen bestehende Gerichte, die vom Kaiser mit dem Blutbann belehnt waren und in dessen Namen über Verbrechen aburteilten, welche Todesstrafe nach sich zogen.  


===Jüngeres Beispiel [[Osterwick (Rosendahl)|Osterwick|bei Varlar]] ===
===Jüngeres Beispiel [[Osterwick (Rosendahl)|bei Varlar]] ===
* 20.11.1481 Johan Lampe vrygrewe des edelen vermogenden Junkern Gysbertz Her to Brunckhorst und to Borcloe und des erbaren und vesten (=rechten) Junckern van Merfelde am Freistuhl van Vryenhagen, '''läd vor das Femegericht'''.
* 20.11.1481 Johan Lampe vrygrewe des edelen vermogenden Junkern Gysbertz Her to Brunckhorst und to Borcloe und des erbaren und vesten (=rechten) Junckern van Merfelde am Freistuhl van Vryenhagen, '''läd vor das Femegericht'''.
** Quelle: Stadtarchiv Essen, Bestand Brief-Slg. Teil 1.
** Quelle: Stadtarchiv Essen, Bestand Brief-Slg. Teil 1, Signatur 11-1246


==Literatur==
==Literatur==

Aktuelle Version vom 4. August 2023, 07:30 Uhr

Femgericht, Freistuhl (Freigericht) (Heimliches Gericht)

Bedeutung

Femgerichte (Fehme, Vehme, Freigerichte, heimliche Gerichte, Stuhl- oder Stillgerichte), war im Gegensatz zum Gogericht eine persönliche Rechtsgemeinschaft, die vor allem die Inhaber von Freigütern umfaßte. Siewaren auch noch im ausgehenden Mittelalter in Deutschland und namentlich in Westfalen bestehende Gerichte, die vom Kaiser mit dem Blutbann belehnt waren und in dessen Namen über Verbrechen aburteilten, welche Todesstrafe nach sich zogen.

Jüngeres Beispiel bei Varlar

  • 20.11.1481 Johan Lampe vrygrewe des edelen vermogenden Junkern Gysbertz Her to Brunckhorst und to Borcloe und des erbaren und vesten (=rechten) Junckern van Merfelde am Freistuhl van Vryenhagen, läd vor das Femegericht.
    • Quelle: Stadtarchiv Essen, Bestand Brief-Slg. Teil 1, Signatur 11-1246

Literatur

  • Ueber die Verfassung der HEIMLICHEN GERICHTE in WESTPHALEN von dem verstorbenen Geheimen Rath und Ober-Appelationsgerichts Director CARL PHILIPP KOPP , vollendet und herausgegeben von ULRICH FRIEDRICH KOPP . Göttingen bey Johann Christian Dieterich 1794.