Graf: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Zeit der Karolinger, einer Dynastie, die im 8. und 9. Jahrhundert das Frankenreich regierte, hatte ein Graf eine wichtige Funktion als regionaler oder lokaler Verwalter oder Beamter. Besonders Grafen aus dynastischen Geschlechtern waren Teil des karolingischen Verwaltungssystems und wurden vom König mit bestimmten Gebieten belehnt, mit sogenannten [[Grafschaft|Grafschaften]] oder [[Gau|Gaue]], um diese zu verwalten.
In der Zeit der Karolinger, einer Dynastie, die im 8. und 9. Jahrhundert das Frankenreich regierte, hatte ein Graf eine wichtige Funktion als regionaler oder lokaler Verwalter oder Beamter. Besonders Grafen aus dynastischen Geschlechtern waren Teil des karolingischen Verwaltungssystems und wurden vom König mit bestimmten Gebieten belehnt, mit sogenannten [[Grafschaft|Grafschaften]] oder [[Gau|Gauen]], um diese zu verwalten.


Grafen hatten sowohl administrative als auch militärische Verantwortung. Sie waren für die Verwaltung der königlichen Ländereien zuständig, überwachten die Gerichtsbarkeit und waren für die Verteidigung ihres Territoriums verantwortlich.
Grafen hatten sowohl administrative als auch militärische Verantwortung. Sie waren für die Verwaltung der königlichen Ländereien zuständig, überwachten die Gerichtsbarkeit und waren für die Verteidigung ihres Territoriums verantwortlich.

Version vom 27. Juni 2023, 07:29 Uhr

Disambiguation notice Graf ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Graf (Begriffserklärung).

Einleitung

In der Zeit der Karolinger, einer Dynastie, die im 8. und 9. Jahrhundert das Frankenreich regierte, hatte ein Graf eine wichtige Funktion als regionaler oder lokaler Verwalter oder Beamter. Besonders Grafen aus dynastischen Geschlechtern waren Teil des karolingischen Verwaltungssystems und wurden vom König mit bestimmten Gebieten belehnt, mit sogenannten Grafschaften oder Gauen, um diese zu verwalten.

Grafen hatten sowohl administrative als auch militärische Verantwortung. Sie waren für die Verwaltung der königlichen Ländereien zuständig, überwachten die Gerichtsbarkeit und waren für die Verteidigung ihres Territoriums verantwortlich.

Grafen übten im Mittelalter eine beträchtliche Macht und Autorität in ihrer Grafschaft aus und konnten in ihrer Grafschaft über lokale Angelegenheiten entscheiden. Einige Grafen konnten ihre Machtbasis ausbauen und zu regionalen Herrschern aufsteigen, was gelegentlich zu Konflikten mit der königlichen Autorität führte.

Hinweis

siehe Fürst