Hardesvogt: Unterschied zwischen den Versionen
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Neben dem Hardesvogt, der das Gerichtsverfahren leitete, bestand das Gericht aus Sandmännern ([[Sandmann]]) oder [[Neffning]]en als Beisitzern. | Neben dem Hardesvogt, der das Gerichtsverfahren leitete, bestand das Gericht aus Sandmännern ([[Sandmann]]) oder [[Neffning]]en als Beisitzern. | ||
[[Kategorie:Historischer Begriff]] |
Aktuelle Version vom 24. Mai 2007, 07:39 Uhr
Der Gerichtsplatz der freien Bauern in Norddeutschland wurde Thing oder auch Ding genannt. Dort trafen sie sich um Gericht, d. h. in der Regel Zivilrechtssachen, anfänglich unter freiem Himmel zu verhandeln. Neben dem Hardesvogt, der das Gerichtsverfahren leitete, bestand das Gericht aus Sandmännern (Sandmann) oder Neffningen als Beisitzern.