Woord: Unterschied zwischen den Versionen

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==Amtssprache==
* „Woord“ (mnd.)
 
;Bedeutung:
* Ableitung von „[[Woord]]“ (mhd.), Hausplatz.
** begrenztes oder eingehegtes Grunstück (bei den frühen Stadtgründungen, Siedlungsmittelpunkten), auch Sohl- oder Hofstätte der Ursiedlungen.
*** In der Neustadt von [[Oldenburg (Oldenburg)|Oldenburg]] wurden vom Grafen und der Stadt in einem bestimmten Verhältnis "Wurten" (=. Hausplätze) angelegt und an Neubürger zu Erbzinsrecht ausgegeben.
 
===Beispiel eines Lehnhofes des Stiftes Essen===
* [[Haus Ostendorf |Haus Ostendorf 1628]]: ''Designation oder Verzeichniß aller Ländereye und Appertinentien [[Averbrock (Haltern-Holtwick)|Averbrock zu Lünsumb]]: Item [[Woord|auffr Wort]] drei Scheffelgesaidt'' <ref>Quelle: Stratmann, Bodo: Designation der Eigenbehörigen und Ländereien des Hauses Ostendorf Lippebegradigungen, Zoll</ref>
 
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]

Aktuelle Version vom 11. Mai 2023, 10:11 Uhr

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