Flur (Feldmark): Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bild:Hidding1858.jpg|thumb|380px|'''Großer Hidding und [[Hidding]], Flur in Sickingmühle''' </br> südlich am Flußlauf der Lippe]]
===Bedeutung===
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Alte Flurnamen finden sich in Designationen oder Verzeichnissen von  Ländereien und [[Appertinenzien]]  von [[Eigenbehörigkeit|Eigenhörigen]]  oder [[Zehnt|Zehntpflichtigen]]  zur besseren Definition abgabepflichtiger  Grundstücke. Erfasst wurde darin das ebene flache Land, gleich ob Ackerland,  Weide, Wiese oder Unland. Die angeführten  Flurgrenzen  mit [[Landwehr (Flurbezeichnung)|Landwehren]],  Bäumen, Gräben, Hecken, Steinen  (Flurstein Markstein) markiert. Mit  Einführung des  [[Kataster|Katasterwesens]]  wurden Flurbücher.  Flurregister oder Kataster angelegt.
Alte Flurnamen finden sich in Designationen oder Verzeichnissen von  Ländereien und [[Appertinenzien]]  von [[Eigenbehörigkeit|Eigenhörigen]]  oder [[Zehnt|Zehntpflichtigen]]  zur besseren Definition abgabepflichtiger  Grundstücke. Erfasst wurde darin das ebene flache Land, gleich ob Ackerland,  Weide, Wiese oder Unland. Die angeführten  Flurgrenzen  mit [[Landwehr (Flurbezeichnung)|Landwehren]],  Bäumen, Gräben, Hecken, Steinen  (Flurstein Markstein) markiert. Mit  Einführung des  [[Kataster|Katasterwesens]]  wurden Flurbücher.  Flurregister oder Kataster angelegt.

Version vom 16. April 2023, 10:20 Uhr

Historische Mehrfelderwirtschaft: In früheren Zeiten begann zu Jacobi (25. Juli) der Roggenschnitt und zu Bartholomäus (24. August) endete die Getreideernte. Dies hatte Folgen in der Mehrfelder- und Markenwirtschaft und damit auch für die Viehhaltung. Nach erfolgter Ernte konnte der Viehauftrieb (Trift) auf die Felder der gemeinen Mark (Feldmark) in den Bauerschaften beginnen.

Hierarchie:

Familienforschung > Informelles Lernen > Feldmark > Flur (Feldmark)

Großer Hidding und Hidding, Flur in Sickingmühle
südlich am Flußlauf der Lippe

Bedeutung

Alte Flurnamen finden sich in Designationen oder Verzeichnissen von Ländereien und Appertinenzien von Eigenhörigen oder Zehntpflichtigen zur besseren Definition abgabepflichtiger Grundstücke. Erfasst wurde darin das ebene flache Land, gleich ob Ackerland, Weide, Wiese oder Unland. Die angeführten Flurgrenzen mit Landwehren, Bäumen, Gräben, Hecken, Steinen (Flurstein Markstein) markiert. Mit Einführung des Katasterwesens wurden Flurbücher. Flurregister oder Kataster angelegt.

Feldmark

Jedes Dorf hatte seine Feldmark, die in Feldern unterteilte Flur der gemeinen Mark (Allmende), auf denen von der Saat der Zehnte erhoben werden konnte. Die Felder beinhalten sämtliche einer Gemeinde oder einem Landgut zehntbaren Grundstücke an Saatland [1], im Gegensatz zu den nicht zehntbaren Wiesen, Weiden, Waldungen, Heiden. dem Ödland usw.. Die Feldmark und ihre Felder waren abgegrenzt und gekennzeichnet durch Hecken, Pfähle, Gräben, Rainen oder (Grenz-) Steinen (Schnade).

Nach einer alten, noch in manchen Gegenden bestehenden Sitte wird die Feldmark an einem bestimmten Tag im Jahr umgangen (Grenzgang), wobei man die Markzeichen besichtigt, unscheinbar gewordene wieder verbessert und ergänzt, um hierdurch etwaigen Grenzstreitigkeiten mit benachbarten Gemeinden vorzubeugen. Um hierbei der Jugend die einzelnen Grenzpunkte möglichst tief ins Gedächtnis zu prägen, wurde sie in frühere Zeiten an solchen Stellen z.B. in Wangen und Ohren gekniffen, zugleich aber mit Backwerk beschenkt.

Weblinks

  1. Quelle: Sachsenspiegel, Sächsisches Landrecht