Hidding: Unterschied zwischen den Versionen

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===Der Hidding im Kirchspiel  [[Hamm-Bossendorf]]===
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(Schloß Lembeck:) 1806 den 31. Mertz ist dem Joan Dirck Fahnenstegge der im Kirchspiel Hämgen belegene sogenannte „große Hidding“ mit dem darauf stehenden Gebäude, welcher bisher Lefeke und nach diesem der Joan Dirck Fahnenstegge pachtweise unter hatte, jedoch nicht weiter als bis zum Wall des Wember Kampf und darin der verlängerten Linie des besagten Wembers in alls ersten Tagen zu setzenden Grenzsteinen, und also mit Ausschluß desjenigen Theils des „großen Hiddings“, welcher auch den an der anderen Seite der bezeichneten Grenzlinie und zwischen Gosmöller und Wembers Grund belegen ist, ungefehr ½ Scheffel Dorstischer Maeß haltet, und bisher von Lefken mit Plaggenmähen abgenutzt worden ist, so wie auch mit Ausschluß aller mit dem „Grosen Hidding“ angekauften zum adelichen Hause Hämgen gehörigen Gerechtsamen, als welche von nun an auf dem, von diesem Verkauf ausgeschlossenen, zwischen den ersten Tagen zu setzenden Grenzsteinen Wembers und Gosemöllers Grund belegenen Theil des „großen Hidding“ radiciert bleiben sollen, vom Gerichts Lembeck aus gnädigen Auftrag Sr. Excellentz, des Herrn Reichsgrafen von Merveldt dergestalten verkauft, dass 1. alles nicht verkaufte, Sr. Excellentz und auf den spezificierten Grund radicirt bleibt, 2. das Eigenthum Termins Martini 1806 auf den Käufer, nach als dem gezahlten Kaufschilling übergeht, 3. Käufer die Pacht pro Mart. 1806 in der Rentheykontore in Termino zu zahlen schuldig.  
(Schloß Lembeck:) 1806 den 31. Mertz ist dem [[Fahnenstegge (Marl-Sickingmühle)|Joan Dirck Fahnenstegge]] der im Kirchspiel Hämgen belegene sogenannte „große Hidding“ mit dem darauf stehenden Gebäude, welcher bisher Lefeke und nach diesem der Joan Dirck Fahnenstegge pachtweise unter hatte, jedoch nicht weiter als bis zum Wall des Wember Kampf und darin der verlängerten Linie des besagten Wembers in alls ersten Tagen zu setzenden Grenzsteinen, und also mit Ausschluß desjenigen Theils des „großen Hiddings“, welcher auch den an der anderen Seite der bezeichneten Grenzlinie und zwischen Gosmöller und Wembers Grund belegen ist, ungefehr ½ Scheffel Dorstischer Maeß haltet, und bisher von Lefken mit Plaggenmähen abgenutzt worden ist, so wie auch mit Ausschluß aller mit dem „Grosen Hidding“ angekauften zum adelichen [[Haus Hamm (Hamm-Bossendorf)|Hause Hämgen]] gehörigen Gerechtsamen, als welche von nun an auf dem, von diesem Verkauf ausgeschlossenen, zwischen den ersten Tagen zu setzenden Grenzsteinen Wembers und Gosemöllers Grund belegenen Theil des „großen Hidding“ radiciert bleiben sollen, vom Gerichts Lembeck aus gnädigen Auftrag Sr. Excellentz, des Herrn Reichsgrafen von Merveldt dergestalten verkauft, dass 1. alles nicht verkaufte, Sr. Excellentz und auf den spezificierten Grund radicirt bleibt, 2. das Eigenthum Termins Martini 1806 auf den Käufer, nach als dem gezahlten Kaufschilling übergeht, 3. Käufer die Pacht pro Mart. 1806 in der Rentheykontore in Termino zu zahlen schuldig.  
====Ortsname====
====Ortsname====
* [[Hiddingsel (Dülmen)]]
* [[Hiddingsel (Dülmen)]]

Version vom 14. April 2023, 10:19 Uhr

Hierarchie Regional> Deutsche Mundarten >Niederdeutsch > Westfälische Mundart > Westmünsterländische Mundart >Hidding

Flurbezeichnung

Herkunft
Stammwort „Hide“ (mhd.), patronymische Ableitung auf „ing“
Bedeutung
1 Hufe als ursprünglich freies oder freiadeliges Landgut im alodialem Besitz, ursprünglich Wohnland, dann Pflugland

Beispiel

Der Hidding im Kirchspiel Hamm-Bossendorf

(Schloß Lembeck:) 1806 den 31. Mertz ist dem Joan Dirck Fahnenstegge der im Kirchspiel Hämgen belegene sogenannte „große Hidding“ mit dem darauf stehenden Gebäude, welcher bisher Lefeke und nach diesem der Joan Dirck Fahnenstegge pachtweise unter hatte, jedoch nicht weiter als bis zum Wall des Wember Kampf und darin der verlängerten Linie des besagten Wembers in alls ersten Tagen zu setzenden Grenzsteinen, und also mit Ausschluß desjenigen Theils des „großen Hiddings“, welcher auch den an der anderen Seite der bezeichneten Grenzlinie und zwischen Gosmöller und Wembers Grund belegen ist, ungefehr ½ Scheffel Dorstischer Maeß haltet, und bisher von Lefken mit Plaggenmähen abgenutzt worden ist, so wie auch mit Ausschluß aller mit dem „Grosen Hidding“ angekauften zum adelichen Hause Hämgen gehörigen Gerechtsamen, als welche von nun an auf dem, von diesem Verkauf ausgeschlossenen, zwischen den ersten Tagen zu setzenden Grenzsteinen Wembers und Gosemöllers Grund belegenen Theil des „großen Hidding“ radiciert bleiben sollen, vom Gerichts Lembeck aus gnädigen Auftrag Sr. Excellentz, des Herrn Reichsgrafen von Merveldt dergestalten verkauft, dass 1. alles nicht verkaufte, Sr. Excellentz und auf den spezificierten Grund radicirt bleibt, 2. das Eigenthum Termins Martini 1806 auf den Käufer, nach als dem gezahlten Kaufschilling übergeht, 3. Käufer die Pacht pro Mart. 1806 in der Rentheykontore in Termino zu zahlen schuldig.

Ortsname

Fußnoten

  1. Lokal:Der Hidding bildete ursprünglich die Freiheit des nicht mehr vorhandenen freiadeligen "Hauses Hämmken" in Sickingmühle
  2. Quelle: Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Westfalen, Haus Ostendorf Akten, Lagerbuch 1629-1748, Abt. A - Blatt 89 a