Woord: Unterschied zwischen den Versionen

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** begrenztes oder eingehegtes Grunstück (bei den frühen Stadtgründungen, Siedlungsmittelpunkten), auch Sohl- oder Hofstätte der Ursiedlungen.
** begrenztes oder eingehegtes Grunstück (bei den frühen Stadtgründungen, Siedlungsmittelpunkten), auch Sohl- oder Hofstätte der Ursiedlungen.
*** In der Neustadt von [[Oldenburg (Oldenburg)|Oldenburg]] wurden vom Grafen und der Stadt in einem bestimmten Verhältnis "Wurten" (=. Hausplätze) angelegt und an Neubürger zu Erbzinsrecht ausgegeben.
*** In der Neustadt von [[Oldenburg (Oldenburg)|Oldenburg]] wurden vom Grafen und der Stadt in einem bestimmten Verhältnis "Wurten" (=. Hausplätze) angelegt und an Neubürger zu Erbzinsrecht ausgegeben.
===Beispiel===
* Haus Ostendorf 1628: ''Designation oder Verzeichniß aller Ländereye und Appertinentien [[Averbrock (Haltern-Holtwick)|Averbrock zu Lünsumb]]: Item [[Woord|auffr Wort]] drei Scheffelgesaidt'' <ref>Quelle: Stratmann, Bodo: Designation der Eigenbehörigen und Ländereien des Hauses Ostendorf Lippebegradigungen, Zoll</ref>


[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]

Version vom 11. März 2023, 10:56 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Amtssprache im Fürstbistum Münster

Amtssprache

  • „Woord“ (mnd.)
Bedeutung
  • Ableitung von „Woord“ (mhd.), Hausplatz.
    • begrenztes oder eingehegtes Grunstück (bei den frühen Stadtgründungen, Siedlungsmittelpunkten), auch Sohl- oder Hofstätte der Ursiedlungen.
      • In der Neustadt von Oldenburg wurden vom Grafen und der Stadt in einem bestimmten Verhältnis "Wurten" (=. Hausplätze) angelegt und an Neubürger zu Erbzinsrecht ausgegeben.

Beispiel

  1. Quelle: Stratmann, Bodo: Designation der Eigenbehörigen und Ländereien des Hauses Ostendorf Lippebegradigungen, Zoll