Wortmann: Unterschied zwischen den Versionen

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Ableitung von „[[Woord]]“ (mhd.), Hausplatz. Der Bewohner der [[Wortstätte]] einer Grundherrschaft, welcher für deren erbliche Nutzung ein "[[Wortgeld]]" als eine Art Erbpacht als Grundsteuer zu entrichten hatte.  
Ableitung von „[[Woord]]“ (mhd.), Hausplatz. Der Bewohner der [[Wortstätte]] einer Grundherrschaft, welcher für deren erbliche Nutzung ein "[[Wortgeld]]" als Erbzinsrecht zu entrichten hatte.  


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Aktuelle Version vom 11. März 2023, 10:22 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Amtssprache im Fürstbistum Münster

Amtssprache

  1. Wortmann
Bedeutung

Ableitung von „Woord“ (mhd.), Hausplatz. Der Bewohner der Wortstätte einer Grundherrschaft, welcher für deren erbliche Nutzung ein "Wortgeld" als Erbzinsrecht zu entrichten hatte.