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'''Einlieger''' wohnen in Dörfern bei Bauern oder Eigenkäthnern, auch in Städten zur Miete, sind meist Gelegenheitsarbeiter, die bald hier bald dort in Städten, Gütern, Wäldern, selbst im Auslande Beschäftigung suchen. | '''Einlieger''' wohnen in Dörfern bei Bauern oder Eigenkäthnern, auch in Städten zur Miete, sind meist Gelegenheitsarbeiter, die bald hier bald dort in Städten, Gütern, Wäldern, selbst im Auslande Beschäftigung suchen. | ||
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Bei dieser Personengruppe fehlen über sehr lange Zeiträume fast völlig die die Kirchenbücher ergänzenden Grundherren- oder Familienakten. | Bei dieser Personengruppe fehlen über sehr lange Zeiträume fast völlig die die Kirchenbücher ergänzenden Grundherren- oder Familienakten. | ||
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Aktuelle Version vom 18. Februar 2023, 08:46 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Befragung
Beschreibung
Einlieger wohnen in Dörfern bei Bauern oder Eigenkäthnern, auch in Städten zur Miete, sind meist Gelegenheitsarbeiter, die bald hier bald dort in Städten, Gütern, Wäldern, selbst im Auslande Beschäftigung suchen.
Man nennt sie auch Losleute, Losgänger, Freileute, Freiwohner, Einwohner.
Quelle
- Amts-Berufs und Standesbezeichnungen aus Altpreußen,Königsberg 1938, VffOW-Sonderschrift 18
- (Zitiert von Ingeburg Wittholz)
Hinweis
Damit verwandter Begriff: Beysitzer
In Westfalen
"Einlieger" (Münsterland), "Beiwohner" (Vest Recklinghausen) oder "Beisassen" (Sauerland, um Rönkhausen) war etwa ab dem 17. Jhdt. in Westfalen die übliche Bezeichnung für den Besitzstatus der Wohnung. Einlieger lebten häfig als Heuerlinge oder Tagelöhner im Status eines Mietesr (=Heuerling) auf den Höfen - dort, wo gerade Platz war, im Haupthaus oder in der Leibzucht, manchmal auch im Backhaus oder im Spieker. Es gab auf großen Höfen eigene Einlieger- bzw. Heuerlingskotten, die manchmal mit einem separaten Stück Land zeitweise verpachtet wurden (z.B. häufiger 12 Jahre).
Kommentar
Bei dieser Personengruppe fehlen über sehr lange Zeiträume fast völlig die die Kirchenbücher ergänzenden Grundherren- oder Familienakten.