Schnapphahn: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Bedeutung:''' Bezeichnung einer niederländisch-niederrheinischen Silbermünze im Wert von 6 Stübern (ndd. Stuiver, Srüver), die erstmals von Herzog Karl von Geldern 1509 geprägt wurde. Die Vorderseite zeigt den reitenden Herzog mit geschwungenem Schwert, den das Volk als Raubritter (=Snapphaan) deutete. Die Münze wurde auch von anderen Münzständen wie Lüttich, Nimwegen, s´Heerenberg und der Mark nachgeprägt und nach 1581 auch auf wertgleiche Schillinge der niederländischen Provinzen übertragen. | '''Bedeutung:''' Bezeichnung einer niederländisch-niederrheinischen Silbermünze im Wert von 6 Stübern (ndd. Stuiver, Srüver), die erstmals von Herzog Karl von Geldern 1509 geprägt wurde. Die Vorderseite zeigt den reitenden Herzog mit geschwungenem Schwert, den das Volk als Raubritter (=Snapphaan) deutete. Die Münze wurde auch von anderen Münzständen wie Lüttich, Nimwegen, s´Heerenberg und der Mark nachgeprägt und nach 1581 auch auf wertgleiche Schillinge der niederländischen Provinzen übertragen. | ||
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* [[Haus Ostendorf]]: Anno den 1515 up Freydach na diß hethigens namens den Georgonii m. is eyn Holtinck geholden der Ramstorper Marck: Item Bernt tor Hove sal geven 1 [[Schnapphahn|Snaphane]] tot fült eyne Tunne Beirs. <ref>Quelle:Stratmann, Bodo: Holtdingsbücher und Brandregister der Lippramsdorfer Mark und die Entwicklung der Markenverkörung </ref> | |||
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Version vom 16. Februar 2023, 12:54 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Schnapphahn
Amtssprache
- Schnapphahn' = Snapphaan (ndd.)
Bedeutung: Bezeichnung einer niederländisch-niederrheinischen Silbermünze im Wert von 6 Stübern (ndd. Stuiver, Srüver), die erstmals von Herzog Karl von Geldern 1509 geprägt wurde. Die Vorderseite zeigt den reitenden Herzog mit geschwungenem Schwert, den das Volk als Raubritter (=Snapphaan) deutete. Die Münze wurde auch von anderen Münzständen wie Lüttich, Nimwegen, s´Heerenberg und der Mark nachgeprägt und nach 1581 auch auf wertgleiche Schillinge der niederländischen Provinzen übertragen.
Beispiel
- Haus Ostendorf: Anno den 1515 up Freydach na diß hethigens namens den Georgonii m. is eyn Holtinck geholden der Ramstorper Marck: Item Bernt tor Hove sal geven 1 Snaphane tot fült eyne Tunne Beirs. [1]
Fußnoten
- ↑ Quelle:Stratmann, Bodo: Holtdingsbücher und Brandregister der Lippramsdorfer Mark und die Entwicklung der Markenverkörung