Fürstbistum Osnabrück/Land- und Justizkanzlei: Unterschied zwischen den Versionen

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==Akten==
==Akten==
* Die Verwaltungsakten gelangten über die Landdrostei ins [[Niedersächsische Staatsarchiv Osnabrück]] (im Bestand Rep 100).
* Die Verwaltungsakten gelangten über die Landdrostei ins [[Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück]] (im Bestand Rep 100).
*Die Prozessakten gelangten über das Landgericht ins [[Niedersächsische Staatsarchiv Osnabrück]] (Bestand Rep 940).
*Die Prozessakten gelangten über das Landgericht ins [[Niedersächsisches Landesarchiv  Osnabrück]] (Bestand Rep 940).
* Die aus der Extrajudizialgerichtsbarkeit erwachsenen Akten - d.h. die "Land-, Lehen-, Criminal-, Jagd- und andere Gerichtshändel, solange sie nicht per citationem ad agendum et constituendum judicial gemacht worden" (1773) - sind in drei Sachgruppen als formierte Bestände erhalten geblieben. 1811/12 wurden sie beim Tribunalgericht verzeichnet. Sie sind (um) 1885 über das Landgericht ins [[Niedersächsische Staatsarchiv Osnabrück]] gelangt (Bestand Rep 105).
* Die aus der Extrajudizialgerichtsbarkeit erwachsenen Akten - d.h. die "Land-, Lehen-, Criminal-, Jagd- und andere Gerichtshändel, solange sie nicht per citationem ad agendum et constituendum judicial gemacht worden" (1773) - sind in drei Sachgruppen als formierte Bestände erhalten geblieben. 1811/12 wurden sie beim Tribunalgericht verzeichnet. Sie sind (um) 1885 über das Landgericht ins [[Niedersächsische Staatsarchiv Osnabrück]] gelangt (Bestand Rep 105).
** '''Lehen'''
** '''Lehen'''

Version vom 26. Juni 2022, 23:09 Uhr

Einleitung

Die Land- und Justizkanzlei des Fürstbistums Osnabrück hatte eine Doppelfunktion als Verwaltungs- und Gerichtsbehörde. Die Land- und Justizkanzlei bestand auch nach Auflöstung des Fürstbistums bis zur Einrichtung einer westfälischen Verwaltungsorganisation weiter fort und wurde erst im Jahre 1808 aufgelöst.In der Folgezeit wurde ihre Registratur, da es eine Nachfolgebehörde gleicher Kompetenz nicht gab, aufgeteilt.

Akten