Fährgerechtigkeit (Haus Ostendorf): Unterschied zwischen den Versionen

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==Schalen oder [[Ponte|Ponten]] für die Fähren==
==Schalen oder [[Ponte|Ponten]] für die Fähre==
* Zum 11.04.1652 erhalten Herr Adolph unnd Johann von Raesfeldt, Vater und Sohn, Herren zum Ostendorf, zur Zimmerung einer neuen Schale oder [[Ponte]] 2 Stück Holzes von der [[Haltern am See|Stadt Haltern]] auf ihren Wunsch vom 26.03.1650. (Wahrscheinlich eine neue Fähre zu [[Haus Ostendorf]])  <ref>'''Quelle:''' Stratmann, Bodo: Lippe als Wasserstrasse, Krummhölzer, Schniggen und Floßwesen im 17. Jahrhundert (Dortmund, 5/2022)</ref>
* Zum 11.04.1652 erhalten Herr Adolph unnd Johann von Raesfeldt, Vater und Sohn, Herren zum Ostendorf, zur Zimmerung einer neuen Schale oder [[Ponte]] 2 Stück Holzes von der [[Haltern am See|Stadt Haltern]] auf ihren Wunsch vom 26.03.1650. (Wahrscheinlich eine neue Fähre zu [[Haus Ostendorf]])  <ref>'''Quelle:''' Stratmann, Bodo: Lippe als Wasserstrasse, Krummhölzer, Schniggen und Floßwesen im 17. Jahrhundert (Dortmund, 5/2022)</ref>


==Fährgerechtigkeit des Hauses Ostendorf==
===Fährgerechtigkeit des Hauses Ostendorf===
Dataxation vom 05. 04. 1824. Die [[Fährgerechtigkeit]] in der [[Herrlichkeit Lippramsdorf]] bestand seit unbestimmbaren Zeiten darin, dass das [[Haus Ostendorf]] das Recht hatte, auf der Lippe bei Haltern große und kleine Fährponten zum Übersetzen von Menschen, Karren, Wagen und Vieh zu halten, wofür bezahlt wird:  
Dataxation vom 05. 04. 1824.Die Fährgerechtigkeit auf der Lippe in der Herrlichkeit [[Lippramsdorf]] bestand seit unbestimmbaren Zeiten darin, daß das [[Haus Ostendorf]] das Recht hatte, auf der Lippe bei [[Haltern am See|Haltern]] große und kleine Fährponten zum Übersetzen von Menschen, Karren, Wagen und Vieh zu halten.
Für jede Person 1,für jedes Pferd 2, für jede Kuh 1, für jedes Schwein 1, für jedes Schaf ½, für jede Gans ½ , für jeden befrachteten oder ledigen Wagen 7 ½, für jeden Karren gleich 3 ¾, für herauf- oder herablassen des Lippetaues 4, von jedem Holzfloße 4 Stüber.
 
Bei ganz hohem Wasser wird das Doppelte eingeholt. Und liegt bei der Lippe das Fährhaus, wozu ein Garten, ein Stück Ackerland und ein kleiner Weidegrund gehört. Das Ganze wurde nach folgenden Kapitalwerten auf dem jährlichen Ertrage in folgender Art abgeschätzt:  
===Gebühren===
Das Fährhaus, alt und baufällig zu 150, das Ackerland zu 1 Scheffel zusammen, beide zu 8, der Weidegrund, zu 8, das Gärtchen zu ungefähr ¾ Scheffel 20 Rt. Das Pachtquant, nach der letzten Verpachtung, beträgt 54 Rt, die früheren 25 Rt. Es wurde daher der Durchschnittspreis von 40 Rt angenommen und 4% zum Kapital erhoben, macht 1000 Rt, Summe 1186 Rt.  
Für das Übersetzen wurden Gebühren erhoben, nämlich im Jahre 1825:
Für mit der Überfahrt verknüpfte „Onera" bestehen in Folgendem: Muß alle 20 Jahre ein neuer Schifspontcn und Nachen zum Übersetzen angeschafft werden, desgleichen ein Lippetau, welche angeschlagen werden zu der Schiffsponten zu 400, der Nachen zu 40 und das Lippetau 30 Rt. Summe 470 Rt.  
* pro Person, Kuh oder Schwein je 1 Stüber
Welche im Durchschnitt jährlich eine Ausgabe von 23 ½ Rt ausmachen und mit 4% einen Kapitalwert von 587 ½ Rt betragen. Diese vom vorstehenden Kapitalwert (1186 Rt) abgezogen, verbleibt der reine Wert von 598 Rt 15 SGR.  
* pro Pferd 2 Stüber
* pro Schaf ½, jede Gans ½ Stüber
* pro befrachteten oder ledigen Wagen 7 ½ Stüber
* pro Karren gleich 3 ¾ Stüber
* für herauf- oder herablassen des Lippetaues (Zollstelle für den Lippezoll) 4 Stüber
* von jedem Holzfloße 4 Stüber  
 
===Hochwasserzuschlag===
Bei ganz hohem Wasser wurde das Doppelte eingeholt.  
 
===Dauerkunden===
Dauerkunden der Zollstelle  für den Lippezoll (Wegezoll) konnten für herauf- oder herablassen des Lippetaues einen verbilligten Jahrespaß erhalten.
 
===Zubehör der Fährgerechtigkeit===
Bei der Lippe lag das Fährhaus, wozu ein Garten, ein Stück Ackerland und ein kleiner Weidegrund gehörte.
 
===Schätzwert nach Ertrag===
Das Ganze wurde 1825 nach folgender Kapitalisierungsmethode nach dem jährlichen Ertrag, wie damals schon lange üblich, in folgender Art abgeschätzt:
 
Das Fährhaus, alt und baufällig zu 150 Rt, das Ackerland zu 1 Scheffel, zusammen beide (Flächen) zu 8 Rt, der Weidegrund, zu 8 Rt, das Gärtchen zu ungefähr ¾ Scheffel 20 Rt. Das Pachtquant, nach der letzten Verpachtung, beträgt 54 Rt, die früheren Jahrespachten 25 Rt. Es wurde daher der Durchschnittspreis von 40 Rt angenommen und mit 4% zum Kapital erhoben, macht 1.000 Rt, Summe 1.186 Rt (Üblich waren im 18. Jahrhundert in der Gegend und im Vest Recklinghausen 3 ½ bis 4 Prozent).
 
====Ertragsminderung====
Die mit der Überfahrt verknüpften „Onera" bestehen aus Folgendem:  
* Alle 20 Jahre müssen neue Schifsponten und Nachen zum Übersetzen angeschafft werden, der Schiffsponten gerechnet zu 400 Rt, der [[Schnigge (Lippe)|Nachen]] zu 40 Rt.
* Alle 20 Jahre muß ein neues Lippetau eingesetzt werden, angeschlagen zu 30 Rt.
** Summe 470 Rt.</br>
Dies ergibt über 20 Jahre im Durchschnitt jährlich eine Ausgabe von 23 ½ Rt, welche mit 4% zum Kapital erhoben einen Kapitalwert von 587 ½ Rt ergeben.  
 
====Verkaufswert====
Diese vom vorstehenden Kapitalwert (1186 Rt) abgezogen, verbleibt der reine Wert von 598 Reichtstalern und 15 Silbergroschen.  
 
====Fußnoten====
<references/>


[[Kategorie:Lippe (Fluss)]]  
[[Kategorie:Lippe (Fluss)]]  

Aktuelle Version vom 21. Mai 2022, 17:13 Uhr

Lippe historisch: Lebensraum und Wasserstrasse Das Recht, Fähren anzulegen oder zu halten, ist ein Wasserregal, welches dem Haus Ostendorf als eine Freie Herrlichkeit mit einem selbstständigen Gebiet und mit eigener Rechtsprechung zustand und verfügte daher auch über das Wasserregal.

Hierarchie:

Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Westfalenprovp-wap.jpg - Portal:Westfalen-Lippe > Westfalen (Landschaft) > Lippe (Fluss) > Fährgerechtigkeit (Haus Ostendorf)

Schalen oder Ponten für die Fähre

  • Zum 11.04.1652 erhalten Herr Adolph unnd Johann von Raesfeldt, Vater und Sohn, Herren zum Ostendorf, zur Zimmerung einer neuen Schale oder Ponte 2 Stück Holzes von der Stadt Haltern auf ihren Wunsch vom 26.03.1650. (Wahrscheinlich eine neue Fähre zu Haus Ostendorf) [1]

Fährgerechtigkeit des Hauses Ostendorf

Dataxation vom 05. 04. 1824.Die Fährgerechtigkeit auf der Lippe in der Herrlichkeit Lippramsdorf bestand seit unbestimmbaren Zeiten darin, daß das Haus Ostendorf das Recht hatte, auf der Lippe bei Haltern große und kleine Fährponten zum Übersetzen von Menschen, Karren, Wagen und Vieh zu halten.

Gebühren

Für das Übersetzen wurden Gebühren erhoben, nämlich im Jahre 1825:

  • pro Person, Kuh oder Schwein je 1 Stüber
  • pro Pferd 2 Stüber
  • pro Schaf ½, jede Gans ½ Stüber
  • pro befrachteten oder ledigen Wagen 7 ½ Stüber
  • pro Karren gleich 3 ¾ Stüber
  • für herauf- oder herablassen des Lippetaues (Zollstelle für den Lippezoll) 4 Stüber
  • von jedem Holzfloße 4 Stüber

Hochwasserzuschlag

Bei ganz hohem Wasser wurde das Doppelte eingeholt.

Dauerkunden

Dauerkunden der Zollstelle für den Lippezoll (Wegezoll) konnten für herauf- oder herablassen des Lippetaues einen verbilligten Jahrespaß erhalten.

Zubehör der Fährgerechtigkeit

Bei der Lippe lag das Fährhaus, wozu ein Garten, ein Stück Ackerland und ein kleiner Weidegrund gehörte.

Schätzwert nach Ertrag

Das Ganze wurde 1825 nach folgender Kapitalisierungsmethode nach dem jährlichen Ertrag, wie damals schon lange üblich, in folgender Art abgeschätzt:

Das Fährhaus, alt und baufällig zu 150 Rt, das Ackerland zu 1 Scheffel, zusammen beide (Flächen) zu 8 Rt, der Weidegrund, zu 8 Rt, das Gärtchen zu ungefähr ¾ Scheffel 20 Rt. Das Pachtquant, nach der letzten Verpachtung, beträgt 54 Rt, die früheren Jahrespachten 25 Rt. Es wurde daher der Durchschnittspreis von 40 Rt angenommen und mit 4% zum Kapital erhoben, macht 1.000 Rt, Summe 1.186 Rt (Üblich waren im 18. Jahrhundert in der Gegend und im Vest Recklinghausen 3 ½ bis 4 Prozent).

Ertragsminderung

Die mit der Überfahrt verknüpften „Onera" bestehen aus Folgendem:

  • Alle 20 Jahre müssen neue Schifsponten und Nachen zum Übersetzen angeschafft werden, der Schiffsponten gerechnet zu 400 Rt, der Nachen zu 40 Rt.
  • Alle 20 Jahre muß ein neues Lippetau eingesetzt werden, angeschlagen zu 30 Rt.
    • Summe 470 Rt.

Dies ergibt über 20 Jahre im Durchschnitt jährlich eine Ausgabe von 23 ½ Rt, welche mit 4% zum Kapital erhoben einen Kapitalwert von 587 ½ Rt ergeben.

Verkaufswert

Diese vom vorstehenden Kapitalwert (1186 Rt) abgezogen, verbleibt der reine Wert von 598 Reichtstalern und 15 Silbergroschen.

Fußnoten

  1. Quelle: Stratmann, Bodo: Lippe als Wasserstrasse, Krummhölzer, Schniggen und Floßwesen im 17. Jahrhundert (Dortmund, 5/2022)