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Version vom 16. Februar 2008, 15:38 Uhr
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This file depicts the coat of arms of a German "Körperschaft des öffentlichen Rechts" (corporation governed by public law). According to § 5 Abs. 1 of the German Copyright law, official works like coats of arms are gemeinfrei (in the public domain).
Note: The usage of coats of arms is governed by legal restrictions, independent of the copyright status of the depiction shown here.
The citation (display) or review of a coat of arms is not forbidden by German jurisprudence. (compare: Grundrecht auf Meinungsfreiheit, freie Berichterstattung und (historische) Forschung: Art. 5 GG)
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei ("public domain").
Wappen sind allgemein in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüberhinaus als Hoheitszeichen.
Die Zitierung (Darstellung) oder Besprechung eines Wappens wird durch die deutsche Rechtsprechung nicht verboten. (vergleiche: Grundrecht auf Meinungsfreiheit, freie Berichterstattung und (historische) Forschung: Art. 5 GG)
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Wappenbeschreibung:
„Der Scheffen Sigel zu Keppel“ lautet die Umschrift des Siegels des ehemaligen Gerichtes Keppel zu Lindlar im alten Bergischen Amt Steinbach. Es zeigt im Siegelfeld in einem Barockschild das Wappen: Im oberen Feld den aufsteigenden Bergischen Löwen als Herrschaftswappen, im unteren Feld eine Waage als Symbol der Gerechtigkeit der Schöffen.
Das Siegel ist 3,05 Zentimeter groß und aus einer Urkunde vom 4.12.1781 im Band XV des katholischen Pfarrarchivs in Lindlar überliefert.
Da die Gemeinde Lindlar seinerzeit den größten Teil des Hohkeppeler Landgerichtsbezirks ausmachte, konnte das Schöffensiegel Keppel dem Wappen der Gemeinde zugrunde gelegt werden.
Das Recht zur Führung des Wappens erhielt die Gemeinde am 6. August 1935 durch den Oberpräsidenten der Rheinprovinz.
Quelle: Wappen im Bergischen Land: http://www.graf-von-berg.de/wappen/wappen-index.htm (05.08.2005)
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This file depicts the coat of arms of a German "Körperschaft des öffentlichen Rechts" (corporation governed by public law). According to § 5 Abs. 1 of the German Copyright law, official works like coats of arms are gemeinfrei (in the public domain).
Note: The usage of coats of arms is governed by legal restrictions, independent of the copyright status of the depiction shown here.
The citation (display) or review of a coat of arms is not forbidden by German jurisprudence. (compare: Grundrecht auf Meinungsfreiheit, freie Berichterstattung und (historische) Forschung: Art. 5 GG)
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei ("public domain").
Wappen sind allgemein in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüberhinaus als Hoheitszeichen.
Die Zitierung (Darstellung) oder Besprechung eines Wappens wird durch die deutsche Rechtsprechung nicht verboten. (vergleiche: Grundrecht auf Meinungsfreiheit, freie Berichterstattung und (historische) Forschung: Art. 5 GG)
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