Sickingmühle (Marl): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 14. April 2007, 13:11 Uhr
Hierarchie
Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Regierungsbezirk Münster > Kreis Recklinghausen > Marl (Kreis Recklinghausen) > Sickingmühle
Namensgebung
Ansiedlung Sickingmühle
Namensgebend war in diesem Fall die Lage der Mühle am Beginn des Sickerungseinschnittes des Sickingmühlerbaches in die Lippeaue. Am östlichen Ufer des Baches hatte sich die Ansiedlung "Sycking" gebildet. So verkauft am 14.12.1493 (anno dm. MCCCCXCIII Sabbato post lucie virginis), vor Jürgen van Asbecke als Richter zu Haltern, Wenemar van Hamme und seine Frau Margareta Wulffs, an Evert Overman und Henrick Stalman als Kirchenmeister der Kirche zu Hamme, eine jährl. Rente von 1/2 Malter Roggen zum behuf der Kirche aus dem Gyres Gut (Kleine Schwartenbrock), gelegen an der Mühle zu Syckinck, im Gericht Recklinckhausen. Als Wennemar von Hamme einige Zeit später verstirbt, will seine Witwe Greite Wulfs die Belastung los sein und verkauft schließlich am 10.11.1498 vor Jürgen Asbeck als Richter zu Haltern an Johan Wewers, Everd Overman (Overhoff zu Herne) und Joh. Dychhoven gt. Schulte zu Herne, als Kirchenmeistern und Provisoren der Kirche zu Hamm, ihr Erbe Gyrs Gut bei der Mühle zu Sicking. Sickingmühle als Herkunftsbezeichnung findet sich ebenfalls in den Kirchenbüchern von St. Peter in Recklinghausen im 17. Jahrhundert.
Bauerschaft Hüppelswick
Im Vestischen Lagerbuch von 1660 und in alten Steuerlisten werden die hier wohnenden Bauern als in der Bauerschaft "Huppelswick" wohnen geführt. Diese beiden Namen wurden über Jahrhunderte für ein und den selben festumrissenen Bezirk ohne Unterschied verwandt.
"Huppelswick" läßt sich nun unschwer von dem im Mittelalter zur vestischen Vogtei zählenden Oberhof "Uppelsches Lehen" ableiten, welcher in dieser Gegend gelegen haben soll. Dieser Oberhof war mit seinen Unterhöfen aber schon im 14. Jahrhundert im Allodialbesitz der Familie von Raesfeld zu Ostendorf.
Wen kann es da noch wundern, dass der Sitz des freiadeligen Hauses "Hämgen" im 18. Jahrhundert in "Hüppelswick" lag. Der "Große Hidding" könnte die gesuchte Lokaltität für das "Uppelsche Lehen" sein.
Von der Familie von Lembeck erwarben die Aufsitzer von Haus Ostendorf im 14. Jahrhundert die Mühle zu Sickingmühle. In späterer Zeit befestigte das Haus Ostendorf diese Mühle zeitweilig zu einem Bollwerk. Die sich dadurch bedroht fühlenden Bürger der Stadt Dorsten zerstörten kurz darauf die Befestigungsanlage.
Hüppelswicker Zehnte
- Als ursprünglich kirchlicher Anteil des "Uppelsches Lehens" könnten die Zehntverpflichtungen der Unterhöfe des "Uppelsches Lehens" zu sehen sein (unter Einschluß des Brüninghofs bei Recklinghausen), welche beim Erzbischof von Köln als zuständigen obersten Kirchenherrn gekommen waren. Danach reichte das Uppelsche Lehen von Marl-Lippe, bis zur Grenze zwischen den Kirchdörfern Hamm und Bossendorf, es bildete vom Allodialbesitz her gesehen die Hovesaat des Hauses Hamm mit Sitz in Sickingmühle.
Urkundliche Beschreibung
Bonn, den 27. Augusti anno 1665. Maximilian Henrich Erzbischof zu Cöllen, Bischof zu Hildeßheimb und Lüttich, tritt an Johan von Raßfeldt zu Ostendorf den im Vest Recklinghaußen belegenen Huppelelbericker Zehnten gegen Abtretung der Jagdbarkeit, dem Holzrichteramt und damit verbundenen Mastung, Windschlägen und Holzbrüchen auf dem Gewäldt der Hülßberg genannt im Vest Recklinghaußen, ab, und befreit die Eigenbehörigen Raßfeldts, namens
- Aleff Baurichter (keine Abgaben nach Xanten)
- Georg Weßels (keine Abgaben nach Xanten)
- Johan Wilde (keine Abgaben nach Xanten)
- Georg Hardick (keine Abgaben nach Xanten)
- Aleff Badde (keine Abgaben nach Xanten)
- Jacob Kläßer (keine Abgaben nach Xanten)
- Claß Amerkamp (keine Abgaben nach Xanten)
- Berndt Schwartenbroch (keine Abgaben nach Xanten)
- Berndt Poppenthall (keine Abgaben nach Xanten)
- Johann Schulte
- Rutger Schulte,
- Aleff Poeth (keine Abgaben nach Xanten)
- Conrad (keine Abgaben nach Xanten)
- Aleff Graff (keine Abgaben nach Xanten)
- Badde (wohl Boddemein zu Hamm) (keine Abgaben nach Xanten)
- Johan Köster
- Herman auf dem Stein (Strohmann) (keine Abgaben nach Xanten)
- Johann Weßels zur Linde (keine Abgaben nach Xanten)
- Wolter Lohoff (keine Abgaben nach Xanten), und sämtliche Brüninghöffer, insbesondere
- Berckelman (keine Abgaben nach Xanten)
- Melchior Brünninghoff (keine Abgaben nach Xanten)
- Ebbinghauß (keine Abgaben nach Xanten)
- Gröningen (keine Abgaben nach Xanten)
- Hachtman (keine Abgaben nach Xanten)
von aalen an die Kelnerei Horneburg jährlich schuldigen Früchten, Höenergelt, Zinsen und Diensten und tritt dieselben Herrn von Raßfeldt ab, und zieht die Interventionen betr. der Brüninghöffer in Speyr zurück (Urkunde AL).
Xantische Abgaben
Einen interessanten Ansatz bietet die Überlegung, warum im Bereich des "Uppelschen Lehens", mit Ausnahme der Schultenhöfe zu Hamm und dem dazu gehörenden Kösterkotten niemand mit Abgaben an Xanten belastet war.
Zeitzeichen 1895
- Sickingmühle, Bauerschaft in Deutschland, Königreich Preussen, Provinz Westfalen, Regierungsbezirk Münster, Kreis Recklinghausen, Amt Marl, Landgemeinde Hamm,
- Personenstandswesen: ev. Kspl Haltern, kath. Kspl Hamm, Standesamt Marl,
- Amtsgericht Haltern, Postbezirk Marl.
- (1895) 23 Gebäude, 150 Einwohner
- Quelle: Hic Leones
Einwohner
- Albers (Marl-Sickingmühle)
- Amerkamp (Marl-Sickingmühle)
- Boy (Marl-Sickingmühle) (=Badde)
- Burrichter (Marl-Sickingmühle)
- Fahnenstegge (Marl-Sickingmühle)
- Fennes (Marl-Sickingmühle) (Finners)
- Genius (Marl-Sickingmühle)
- Große Bley (Marl-Sickingmühle)
- Grothues (Marl-Sickingmühle)
- Haake (Marl-Sickingmühle)
- Haake (Marl-Sickingmühle)
- Hardick (Marl-Sickingmühle)
- Kläser (Marl-Sickingmühle)
- Kleine Havermann (Marl-Sickingmühle)
- Kleine Schwartenbrock (Marl-Sickingmühle)
- Kuhlmann (Marl-Sickingmühle)
- Lensmann (Marl-Sickingmühle) (= lahme Schnieder)
- Olienmöller (Marl-Sickingmühle)
- Rüther (Marl-Sickingmühle)
- Sandschneider (Marl-Sickingmühle)
- Scheperjan (Marl-Sickingmühle)
- Schlotjuncker (Marl-Sickingmühle)
- Schnieder (Marl-Sickingmühle)
- Wember (Marl-Sickingmühle)
- Wessels (Marl-Sickingmühle)
- Wilde (Marl-Sickingmühle)
Mergelhammel
- (Kurfürstliches Gericht Recklinghausen, 14.7bris 1767 Concurs Haus Ostendorf, Taxwert zur Ablöse der gutsherrlichen Gefälle) N.43 der Mergelhammel auf der Baurschaft Hüppelschwick wie aestimirtad 33 RT 20 Stüber. non invenit emptorem.
Sickingmühler Zehnte, nicht Hüppelswicker Zehnte
(STAM Vest Recklinghausen Konkurs Haus Ostendorf: 14.09.1767:) Hüppelschwicker Zehnten wie ostimiert 1.500 RT, die erschienenen offerirten alß
- Wessels für Schwartenbrock 44 RT,
- Oelmüller und Hidding (Lenzman) 8 RT,
- Weßels für sich 160 RT,
- Kläser 160 RT,
- Hardick 150 RT,
- Amerkamp 160 RT,
- Haacke et Schlotjunker 110 RT,
- Boy (Bade) 100 RT,
- Wember 10 RT,
- Alberts 20 RT,
- Rüter 18 RT,
- Baurrichter 12 RT,
- Schnieder 8 RT (vorher Olienschläger, später Kuhlmann),
- Wilde 100 RT,
- Fahnensteg 60 RT,
- Scheperjan 8 RT (Albersjan, Sengelhoff)
- Summa 1128 RT,
für welche drey letztere obig benannte eingedenken dergestalt, daß wenn der ertrag nicht übernehmen, sie solchen ersetzen.
Bauerschaften im historischen Kirchspiel Hamm-Bossendorf im Kreis Recklinghausen (Regierungsbezirk Münster) | |
Bossendorf | Hamm | Herne | Sickingmühle | Ortsseil Waldsiedlung | und das freiadelige Haus Hamm | |
Internetlinks
Zufallsfunde
Oft werden in Kirchenbüchern oder anderen Archivalien eines Ortes Personen gefunden, die nicht aus diesem Ort stammen. Diese Funde nennt man Zufallsfunde. Solche Funde sind für andere Familienforscher häufig die einzige Möglichkeit, über tote Punkte in der Forschung hinweg zu kommen. Auf der folgenden Seite können Sie Zufallsfunde zu diesem Ort eintragen oder finden.
Private Informationsquellen- und Suchhilfeangebote
Auf der nachfolgenden Seite können sich private Heimat- Familienforscher eintragen, die in diesem Ort Forschungen betreiben und/oder die bereit sind, anderen Heimat- und Familienforschern Informationen, Nachschau oder auch Scans bzw. Kopien passend zu diesem Ort anbieten. Nachfragen sind ausschliesslich an den entsprechenden Forscher zu richten.
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