Datei:Eimsen-Ortswappen.jpg: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 14. November 2012, 17:47 Uhr


Eimsen-Ortswappen - zurück zum Ort

  • Beschreibung: Wappen des Ortes Eimsen, Stadt Alfeld, Landkreis Hildesheim, Niedersachsen
  • Blasionierung:

In Rot auf silbernen Boden ein bis zum Ansatz der Zweige sichtbarer silberner Eichbaum mit silbernen Blättern und goldenen Früchten, davor ein silberner Dachs mit goldenen Krallen und herausgesteckter blauer Zunge.

  • Helmzier:unbekannt ob eine solche existiert
  • Sinndeutung:

Da die Geschichte des Dorfes Eimsen keinerlei Anhalt für die Wappengestaltung bot, erkor sich die Gemeinde die oberhalb des Dorfes aufragende mächtige Eiche zum Wappensymbol und setzte als besonderes Merkzeichen den Dachs darunter, der in den Waldungen des Ortes recht häufig anzutreffen ist.

  • Devise: unbekannt ob eine solche existiert
  • Stiftung/Verleihung:
  • Quellen: Stadt Alfeld und Barner, Wilhelm: Wappen und Siegel des Kreises Alfeld, Hildesheim, 1953 2. Auflage
  • Lizenzstatus: Urheberrechtlich geschützt, Genehmigung zur Verwendung mit GenWiki erteilt
  • Bemerkung:
Public domain
This file depicts the coat of arms of a German "Körperschaft des öffentlichen Rechts" (corporation governed by public law). According to § 5 Abs. 1 of the German Copyright law, official works like coats of arms are gemeinfrei (in the public domain).

Note: The usage of coats of arms is governed by legal restrictions, independent of the copyright status of the depiction shown here.

The citation (display) or review of a coat of arms is not forbidden by German jurisprudence. (compare: Grundrecht auf Meinungsfreiheit, freie Berichterstattung und (historische) Forschung: Art. 5 GG)


Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei ("public domain").

Wappen sind allgemein in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüberhinaus als Hoheitszeichen.

Die Zitierung (Darstellung) oder Besprechung eines Wappens wird durch die deutsche Rechtsprechung nicht verboten. (vergleiche: Grundrecht auf Meinungsfreiheit, freie Berichterstattung und (historische) Forschung: Art. 5 GG)

Coat of Arms of Germany.svg

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