Inhibition: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 24. April 2022, 08:54 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Inhibition
Amtssprache
- inhibeo (lat.) ich halte an
- inhibieren
- 1.Bedeutung
- Verbot, Einschreiten zum Zweck der Verhinderung
- 2.Bedeutung
- verhindern, hemmen, untersagen, verbieten
Beispiel
- 1562 Gerichtliche Inhibition auf die "Burbawern" zu Heiden und Reken (Freigrafschaft Heiden)[1]
Fußnoten
- ↑ Quelle: Stratmann, Bodo:Vom Grafengericht zur Freigrafschaft Heiden, Familie von Heiden zu Engelrading (2020)