Generalsuperintendent: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
'''Generalsuperintendent'''
'''Generalsuperintendent'''
# In der deutschen evangelischen Kirche der leitende Amträger. In vereinzelten [[Landeskirche]]n das höchste geistlich Amt, bis zur Einführung des Bischofsamtes. Nach 1945 nur in Berlin-Brandenburg, aber unter dem [[Bischof (Berufsbezeichnung)|Bischof]].
# In der deutschen evangelischen Kirche der leitende Amträger. In vereinzelten [[Landeskirche]]n das höchste geistliche Amt, bis zur Einführung des Bischofsamtes. Nach 1945 nur in Berlin-Brandenburg, aber unter dem [[Bischof (Berufsbezeichnung)|Bischof]].
# Wie der [[Generalvikar]] im Generalstab, der oberste Feldgeistliche.
# Wie der [[Generalvikar]] im Generalstab, der oberste Feldgeistliche.



Version vom 31. März 2022, 01:23 Uhr

Generalsuperintendent

  1. In der deutschen evangelischen Kirche der leitende Amträger. In vereinzelten Landeskirchen das höchste geistliche Amt, bis zur Einführung des Bischofsamtes. Nach 1945 nur in Berlin-Brandenburg, aber unter dem Bischof.
  2. Wie der Generalvikar im Generalstab, der oberste Feldgeistliche.

Siehe auch

Weblinks

Quelle