Ratsherr: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Ratsherr'''
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Ratsherr, ''Ratherre''' (mhd), [[Senator]], Mitglied eines Stadt- oder Gemeinderates, der in einem Zyklus von den Gemeindemitgliedern gewählt wurde. Auch Gerichtsverwalter in kleineren Städten. Ein vornehmer Mann aus dem [[Rat]]. Im Mittelalter war diese Funktion in manchen Gegenden erblich. Den Titel Ratsherr durften in den östlichen Provinzen nach 1833 nur in Städten zwischen 5.000 und 20.000 Einwohnern vergeben werden. In [[Straßburg]] wurden sie zur Churnacht (Kurnacht, Wahlnacht) gewählt.
Ratsherr, ''Ratherre''' (mhd), [[Senator]], Mitglied eines [[Stadt]]- oder [[Gemeinde]]rates, der in einem Zyklus von den Gemeindemitgliedern gewählt wurde. Auch Gerichtsverwalter in kleineren Städten. Ein vornehmer Mann aus dem [[Rat]]. Im Mittelalter war diese Funktion in manchen Gegenden erblich.  
 
Den Titel Ratsherr durften in den östlichen Provinzen nach 1833 nur in Städten zwischen 5.000 und 20.000 Einwohnern vergeben werden. In [[Straßburg]] wurden sie zur Churnacht (Kurnacht, Wahlnacht) gewählt.


== Siehe auch ==
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* {{Genealogisch-Etymologisches Lexikon (Barth) 1 Deutsch}} → S. 797
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Aktuelle Version vom 30. März 2022, 16:49 Uhr

Ratsherr

Ratsherr, Ratherre' (mhd), Senator, Mitglied eines Stadt- oder Gemeinderates, der in einem Zyklus von den Gemeindemitgliedern gewählt wurde. Auch Gerichtsverwalter in kleineren Städten. Ein vornehmer Mann aus dem Rat. Im Mittelalter war diese Funktion in manchen Gegenden erblich.

Den Titel Ratsherr durften in den östlichen Provinzen nach 1833 nur in Städten zwischen 5.000 und 20.000 Einwohnern vergeben werden. In Straßburg wurden sie zur Churnacht (Kurnacht, Wahlnacht) gewählt.

Siehe auch

Weblinks

Quelle


Normdaten (Sachbegriff): GND: 4177008-0