Maturant: Unterschied zwischen den Versionen
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Mit dem Maturazeugnis (oder Maturitätszeugnis) besitzt der Maturant (in Österreich) bzw. Maturand (so die in der Deutschschweiz übliche Bezeichnung) die Hochschulreife und damit die Berechtigung für ein Studium an einer Universität oder sonstigen Hochschule. | |||
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Aktuelle Version vom 28. März 2022, 02:29 Uhr
Maturant (österr, schweiz)
Ein Schüler, der die Reifeprüfung ablegt. Ein Schüler, der das Maturum, die Matura oder die Maturitätsprüfung an einer höheren Schule ablegt. Sie enspricht der deutschen Abiturientenprüfung. Er maturesziert, er wird reif, mannbar, er erlangt die geistige Reife.
- Er maturiert, er legt das Abitur, er legt die Abi-Prüfung ab.
- Aus maturare (lat), reif werden, zur Entwicklung bringen, beschleunigen.
Mit dem Maturazeugnis (oder Maturitätszeugnis) besitzt der Maturant (in Österreich) bzw. Maturand (so die in der Deutschschweiz übliche Bezeichnung) die Hochschulreife und damit die Berechtigung für ein Studium an einer Universität oder sonstigen Hochschule.
Siehe auch
Weblinks
- Artikel Matura. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- Artikel Europäisches Abitur. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
Quelle
- Johann Heinrich Barth: Genealogisch-Etymologisches Lexikon, Band 1 Deutsch. Genealogie-Service.de, Reichelsheim 2006, ISBN 3-937504-15-X. → S. 642
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4049194-8 |