Portal:Fürstbistum Osnabrück/Standesvertretungen: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Das '''[[Fürstbistum_Osnabrück/Landstände/Domkapitel|Domkapitel]]''' bildete als Stand die erste Kurie der [[Fürstbistum Osnabrück/Landstände
Das '''[[Fürstbistum_Osnabrück/Landstände/Domkapitel|Domkapitel]]''' bildete als Stand die erste Kurie der [[Fürstbistum Osnabrück/Landstände|Osnabrücker Landstände]]. Zweiter und dritter Stand waren die '''[[Fürstbistum_Osnabrück/Landstände/Osnabrücker Ritterschaft|Osnabrücker Ritterschaft]]''' und die '''[[Fürstbistum_Osnabrück/Landstände/Städte|Städte]]''' [[Osnabrück]], Iburg (jetzt [[Bad Iburg]]), [[Melle]], [[Vörden]], [[Wiedenbrück]], [[Quakenbrück]] und [[Fürstenau]], unter welchen die Stadt [[Osnabrück]] die ausschlaggebende war.
|Osnabrücker Landstände]]. Zweiter und dritter Stand waren die '''[[Fürstbistum_Osnabrück/Landstände/Osnabrücker Ritterschaft|Osnabrücker Ritterschaft]]''' und die '''[[Fürstbistum_Osnabrück/Landstände/Städte|Städte]]''' [[Osnabrück]], Iburg (jetzt [[Bad Iburg]]), [[Melle]], [[Vörden]], [[Wiedenbrück]], [[Quakenbrück]] und [[Fürstenau]], unter welchen die Stadt [[Osnabrück]] die ausschlaggebende war.


Die Stände hatten seit dem ausgehenden Mittelalter gewisse staatliche Rechte. Dazu gehörte vor allem die Steuerbewilligung und die Zustimmung und die Mitaufsicht in Angelegenheiten der Landesverteidigung und -verwaltung.  
Die Stände hatten seit dem ausgehenden Mittelalter gewisse staatliche Rechte. Dazu gehörte vor allem die Steuerbewilligung und die Zustimmung und die Mitaufsicht in Angelegenheiten der Landesverteidigung und -verwaltung.  


Die stehende Vertretung der Stände waren die Landräte, die zusammen mit der Land- und Justizkanzlei den ''Landrat'' bildeten.
Die stehende Vertretung der Stände waren die Landräte, die zusammen mit der Land- und Justizkanzlei den ''Landrat'' bildeten.

Version vom 7. Februar 2022, 17:07 Uhr

Das Domkapitel bildete als Stand die erste Kurie der Osnabrücker Landstände. Zweiter und dritter Stand waren die Osnabrücker Ritterschaft und die Städte Osnabrück, Iburg (jetzt Bad Iburg), Melle, Vörden, Wiedenbrück, Quakenbrück und Fürstenau, unter welchen die Stadt Osnabrück die ausschlaggebende war.

Die Stände hatten seit dem ausgehenden Mittelalter gewisse staatliche Rechte. Dazu gehörte vor allem die Steuerbewilligung und die Zustimmung und die Mitaufsicht in Angelegenheiten der Landesverteidigung und -verwaltung.

Die stehende Vertretung der Stände waren die Landräte, die zusammen mit der Land- und Justizkanzlei den Landrat bildeten.