Taube (Hof): Unterschied zwischen den Versionen

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=== Frühe Neuzeit===
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====Reformation und Glaubensspaltung====
====Reformation und Glaubensspaltung====
=====16. Jahrhundert=====
=====Die Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg=====
Das Viehschatzregister aus dem Jahre 1600 nennt für ''Johan Roveride'' einen Betrag von 7 Schilling.<ref name=""Viehschatz1600"">Niedersächsiches Landsarchiv Osnabrück (1600-11): '''Viehschatzregister (ohne Viehbestand) des Amts Iburg 1600, 1610, 1611''', NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 17, Blatt 31, als [http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v57012 Digitalisat, Seite 33] bei Arcinsys.</ref> "
 
=====Abfindung der Schweden 1649=====
=====Abfindung der Schweden 1649=====
In der Zeit nach dem Westfälischen Frieden war die Stadt Osnabrück kein schöner Anblick und mit über 5 Mio. Talern hoch verschuldet. Das [[Fürstbistum Osnabrück]] war von der schwedischen Königin an Gustav Gustavson geschenkt worden. Für dessen Abtretung an Bischof Franz Wilhelm von Wartenberg sollte Gustavson 80.000 Taler erhalten, die in vier jährlichen Terminen gezahlt werden musste. Da Gustavson erst nach der vollständigen Schuldbegleichung abziehen musste, erbot sich die Osnabrücker Regierung daher 85.000 Taler sofort zu zahlen, wenn er sofort abzöge. Bischof Franz Wilhelm hielt im Oktober 1649 einen Landtag unter der Hohen Linde beim Kloster Oesede ab, wo beschlossen wurde, dass jede über 12 Jahre alte Person des Fürstentums einen doppelten Kopfschatz zu entrichten hatte. Dies betraf nicht nur Domprobst, Mönche, Nonnen, Pfarrer, sondern natürlich auch Bauern und Hüsselte, selbst Arme und Obdachlose wurden in dem Dekret vom 10.Oktober 1649 nicht verschont. Nachdem Gustavson seine Abfindung erhalten hatte, verließen die Schweden das Bistum am 30.11.1650.
In der Zeit nach dem Westfälischen Frieden war die Stadt Osnabrück kein schöner Anblick und mit über 5 Mio. Talern hoch verschuldet. Das [[Fürstbistum Osnabrück]] war von der schwedischen Königin an Gustav Gustavson geschenkt worden. Für dessen Abtretung an Bischof Franz Wilhelm von Wartenberg sollte Gustavson 80.000 Taler erhalten, die in vier jährlichen Terminen gezahlt werden musste. Da Gustavson erst nach der vollständigen Schuldbegleichung abziehen musste, erbot sich die Osnabrücker Regierung daher 85.000 Taler sofort zu zahlen, wenn er sofort abzöge. Bischof Franz Wilhelm hielt im Oktober 1649 einen Landtag unter der Hohen Linde beim Kloster Oesede ab, wo beschlossen wurde, dass jede über 12 Jahre alte Person des Fürstentums einen doppelten Kopfschatz zu entrichten hatte. Dies betraf nicht nur Domprobst, Mönche, Nonnen, Pfarrer, sondern natürlich auch Bauern und Hüsselte, selbst Arme und Obdachlose wurden in dem Dekret vom 10.Oktober 1649 nicht verschont. Nachdem Gustavson seine Abfindung erhalten hatte, verließen die Schweden das Bistum am 30.11.1650.

Version vom 4. Januar 2022, 23:11 Uhr


Info

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Übersicht

Anschrift:                Dörnter Weg 19  
Alte Anschrift:           Hollage Nr. 23  
Heutiger Eigentümer:      Josef Bockholt
Heutige Nutzung:          Hof
Namensformen:             Thaube, Tabe in der Roveride
Namensursprung:           siehe Taube_(Familienname)
Weitere Hofnamen:         Roveride, in der Roverey, Bockholt 
Erste Erwähnung:          
Früherer Hofstatus:       Markkötter
Koordinaten N/O:          52.34595, 7.96430

Entwicklungsgeschichte

Frühe Neuzeit

Reformation und Glaubensspaltung

Die Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg

Das Viehschatzregister aus dem Jahre 1600 nennt für Johan Roveride einen Betrag von 7 Schilling.[1] "

Abfindung der Schweden 1649

In der Zeit nach dem Westfälischen Frieden war die Stadt Osnabrück kein schöner Anblick und mit über 5 Mio. Talern hoch verschuldet. Das Fürstbistum Osnabrück war von der schwedischen Königin an Gustav Gustavson geschenkt worden. Für dessen Abtretung an Bischof Franz Wilhelm von Wartenberg sollte Gustavson 80.000 Taler erhalten, die in vier jährlichen Terminen gezahlt werden musste. Da Gustavson erst nach der vollständigen Schuldbegleichung abziehen musste, erbot sich die Osnabrücker Regierung daher 85.000 Taler sofort zu zahlen, wenn er sofort abzöge. Bischof Franz Wilhelm hielt im Oktober 1649 einen Landtag unter der Hohen Linde beim Kloster Oesede ab, wo beschlossen wurde, dass jede über 12 Jahre alte Person des Fürstentums einen doppelten Kopfschatz zu entrichten hatte. Dies betraf nicht nur Domprobst, Mönche, Nonnen, Pfarrer, sondern natürlich auch Bauern und Hüsselte, selbst Arme und Obdachlose wurden in dem Dekret vom 10.Oktober 1649 nicht verschont. Nachdem Gustavson seine Abfindung erhalten hatte, verließen die Schweden das Bistum am 30.11.1650.

Die Bewohner des Hofes Tabe in der Roveride mussten folgende Zahlungen entrichten:[2]

* Tabe in der Roveride cum uxor:      11 Schilling
* die moder:                           4 Schilling
* Ein Hüsselte:                        pauper
Schatzregister 1651

In der Designatio Der Vogdey Wahlenhorst deren Feuerstät=, Erbschatz und suplement Geldern de Anno 1651 werden die vom Hof Steffen in der Roverey zu zahlenden Abgaben wie folgt festgelegt (Blatt 70):[3]

* Feuerstättenschatz      2 Taler
* Erbschatz:              1 Taler 6 Schilling 7 Groschen
* Satisfaction:           4 Taler.
Die Volkszählung 1652

Am 31. März 1652, Ostersonntag, nahmen Johan Dauv, seine Frau und die Töchter Brita und Anna am Ostergottesdienst in der Alten St. Alexander-Kirche teil.[4]

Schatzregister 1653-54

Im Schatz- und Kontributionsregister ist für das Jahr 1653 verzeichnet, dass Steffen Roveride im

  • Januar 1653 2 Schilling, 7,5 Groschen zahlt,
  • von Februar bis Mai je 5 Schilling 3 Groschen,
  • von Juni bis Oktober zahlt 'Steffen Roverie je 1 Schilling 4 Groschen,
  • im November und Dezember je 7 Schilling und 10,5 Groschen (Blätter 56, 63).[3]

Für 1654 sind Zahlungen in Höhe von je 5 Schilling, 3 Groschen von Januar bis April verzeichnet, im Mai und Juni dann je 3 Schilling 11 Groschen.[3]

Aufklärung

Moderne

20. Jahrhundert

Gebäude und Bewohner

Haupthaus

Viehstand

Hofinhaber

Die folgende Liste orientiert sich an den Heiratsdaten bzw. Sterbedaten der Coloni, wobei eine Jahresangabe mit der Bezeichnung „um“ jeweils eine Schätzung wiedergibt! Vor der Einführung der Kirchenbuchgrenze wird das Jahr aufgeführt, in dem der Hofinhaber genannt wurde (gt.). Eingeheiratete Hofbewirtschafter sind jeweils mit Kommentaren versehen.


Ahnengalerie

Wenn nichts weiter vermerkt ist, so sind die Personen in ihren Heimatorten geboren (*) und in ihren eingeheirateten Gemeinden verstorben (+), in der Regel zu Hause. Sie sind in der katholischen St. Alexander Kirche in Wallenhorst getauft (~) und getraut (OO) und auf dem Friedhof in Wallenhorst begraben ([]) worden. Gibt es nur ein Geburtsjahr, so wurde es aus dem Sterbealter errechnet. Eine Jahresangabe mit der Bezeichnung „um“ gibt jeweils eine Schätzung wieder! Die Familiennamen sind ab der "Kirchenburchgrenze" in der zuletzt üblichen Form geschrieben. Die Zeichen */~ und +/[] können beide oder auch nur ein Datum nennen.


Quellen

  1. Niedersächsiches Landsarchiv Osnabrück (1600-11): Viehschatzregister (ohne Viehbestand) des Amts Iburg 1600, 1610, 1611, NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 17, Blatt 31, als Digitalisat, Seite 33 bei Arcinsys.
  2. Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück (1649): Veranschlagung eines außerordentlichen Kopfschatzes zur Abfindung der Schweden, NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 44, Blatt 132 als Digitalisat S. 134 bei Arcinsys
  3. 3,0 3,1 3,2 Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück: Schatz- und Kontributionsregister der Kirchspiele Rulle und Wallenhorst, 1628 - 1653, NLA OS Rep 100 Abschnitt 88, Nr. 27, als Digitalisat bei Arcinsys
  4. NLA OS Rep 100/188/7 Vol. II (1652): Volkszählung in der Diözese Osnabrück mit besonderer Berücksichtigung der Konfession - Dekanate Fürstenau, Grönenberg, Iburg (Kirchspiel Oesede), Osnabrück und Vörden, S. 97-101