Malleute: Unterschied zwischen den Versionen

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===Bedeutung===
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;1.Bedeutung: Malleute als gemeinsame Nutzer markenrechtlicher, durch Malzeichen abgegrenzter, Marken­gründe, als  [[Markgenosse|Markgenossen]]  waren sie Anteilseigner oder –inhaber von bestimmten Nutzungsrechten oder Anteilen ("[[War]]",  "Schar" oder "[[Echtwert]]")an dem ungeteiltem Eigentum an Boden und Gewässern einer [[Mark (Gebiet)|Mark]].
;1.Bedeutung: Malleute als gemeinsame Nutzer markenrechtlicher, durch Malzeichen abgegrenzter, Marken­gründe, als  [[Markgenosse|Markgenossen]]  waren sie Anteilseigner oder –inhaber von bestimmten Nutzungsrechten oder Anteilen ("[[War]]",  "Schar" oder "[[Echtwert]]")an dem ungeteiltem Eigentum an Boden und Gewässern einer [[Mark (Gebiet)|Mark]].
;2.Bedeutung:[[Scherner]] oder Malmann als vereidigte Hilfskraft des Holz- oder Markenrichters, welche markenpolizeilichen Rechten ausgestattet waren. Meist aus der Mitte der Markgenossen bestimmt.  
;2.Bedeutung:[[Scherner]] oder [[Malleute|Malmann]] als vereidigte Hilfskraft des Holz- oder Markenrichters, welche markenpolizeilichen Rechten ausgestattet waren. Meist aus der Mitte der Markgenossen bestimmt.  


===Beispiel===
===Beispiel===

Version vom 25. November 2021, 12:18 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Malleute

Amtssprache

  1. Malleute


Bedeutung

1.Bedeutung
Malleute als gemeinsame Nutzer markenrechtlicher, durch Malzeichen abgegrenzter, Marken­gründe, als Markgenossen waren sie Anteilseigner oder –inhaber von bestimmten Nutzungsrechten oder Anteilen ("War", "Schar" oder "Echtwert")an dem ungeteiltem Eigentum an Boden und Gewässern einer Mark.
2.Bedeutung
Scherner oder Malmann als vereidigte Hilfskraft des Holz- oder Markenrichters, welche markenpolizeilichen Rechten ausgestattet waren. Meist aus der Mitte der Markgenossen bestimmt.

Beispiel

1. Beispiel
Haus Engelrading, Lagerbuch um 1640, Ist ein Kamp in der Heidener Marcken, Butenwech Kampf genant. so van den Malleuten muß widder gewunnen werden . [1]
2. Beispiel
Hörster oder Visbecker Mark, Holtding 1601: Die Markgenossen sagen aus, daß in den 3 Marken, nämlich der Dernekämper, Horster und Leversumer Mark das Vieh (ausgenommen die Schafe, die ein Jeder in seiner Mark hüten müsse) durcheinander, ungeschüttet, geweidet werden und sei auch selbiges unstreitig und unverrückt bei ihren Lebzeiten in Gebrauch und Observanz gehalten worden. [2]

Fußnote

  1. Quelle: Stratmann, Bodo: Vom Grafengericht zur Freigrafschaft Heiden, Spurensuche um Engelrading. Reihe Lesepauker (Dortmund 2021).
  2. Quelle: Ludwig Bielefeld: Dülmen und seine Siedelstätten

Fußnoten