Arbitrium: Unterschied zwischen den Versionen
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;1. Bedeutung: vor 1892 freies - billiges - richterliches - Ermessen, Schätzung, Gutachten; Schiedsspruch. Sühneversuch, Güteversuch. <ref>Quelle: Bruns, Karl "Die Amtssprache" (1892)</ref> | |||
;2. Bedeutung: ein Schiedsmann, den die Kaufleute auch einen "guten Mann" nennen, wird bei entstandenen Streitigkeiten erwählt, dessen Ausspruch (Urteil) sie sich zur Vermeidung schwerer Prozesse unterwerfen. <ref>Quelle: "Nützliches Handlungs-Wörter-Buch", Verleger: Johann Leopold Montag, Regensburg (1768)</ref> | |||
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Aktuelle Version vom 23. November 2021, 08:56 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Arbitrium
Amtssprache
- Arbitrium
- Arbiter, Arbitrator
- 1. Bedeutung
- vor 1892 freies - billiges - richterliches - Ermessen, Schätzung, Gutachten; Schiedsspruch. Sühneversuch, Güteversuch. [1]
- 2. Bedeutung
- ein Schiedsmann, den die Kaufleute auch einen "guten Mann" nennen, wird bei entstandenen Streitigkeiten erwählt, dessen Ausspruch (Urteil) sie sich zur Vermeidung schwerer Prozesse unterwerfen. [2]