Arbitrium: Unterschied zwischen den Versionen

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(Bruns, Karl "Die Amtssprache" (1892))
 
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==Arbitrium==
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* Arbitrium bedeutet vor 1892 freies - billiges - richterliches - Ermessen, Schätzung, Gutachten; Schiedsspruch. Sühneversuch, Güteversuch.
 
** Quelle: Bruns, Karl "Die Amtssprache" (1892)
==Amtssprache==
Arbitrium  
#  Arbiter, Arbitrator
 
;1. Bedeutung: vor 1892 freies - billiges - richterliches - Ermessen, Schätzung, Gutachten; Schiedsspruch. Sühneversuch, Güteversuch. <ref>Quelle: Bruns, Karl "Die Amtssprache" (1892)</ref>
;2. Bedeutung:  ein Schiedsmann, den die Kaufleute auch einen "guten Mann" nennen, wird bei entstandenen Streitigkeiten erwählt, dessen Ausspruch (Urteil) sie sich zur Vermeidung schwerer Prozesse unterwerfen. <ref>Quelle:  "Nützliches Handlungs-Wörter-Buch", Verleger: Johann Leopold Montag, Regensburg (1768)</ref>
 
====Fußnoten====
<references/>
 
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]

Aktuelle Version vom 23. November 2021, 08:56 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Arbitrium

Amtssprache

  1. Arbitrium
  2. Arbiter, Arbitrator
1. Bedeutung
vor 1892 freies - billiges - richterliches - Ermessen, Schätzung, Gutachten; Schiedsspruch. Sühneversuch, Güteversuch. [1]
2. Bedeutung
ein Schiedsmann, den die Kaufleute auch einen "guten Mann" nennen, wird bei entstandenen Streitigkeiten erwählt, dessen Ausspruch (Urteil) sie sich zur Vermeidung schwerer Prozesse unterwerfen. [2]

Fußnoten

  1. Quelle: Bruns, Karl "Die Amtssprache" (1892)
  2. Quelle: "Nützliches Handlungs-Wörter-Buch", Verleger: Johann Leopold Montag, Regensburg (1768)