Akzess: Unterschied zwischen den Versionen

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= Zugang, Zutritt, Eintritt; Zulassung, Anwartschaft (um 1800) - auch Vordienst, Vorbereitungsdienst<ref>„Die Amtssprache.“ Verdeutschung der hauptsächlichsten im Verkehre der Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie in Rechts- und Staatswissenschaften gebrauchten Fremdwörter, Bearbeitung: Landgerichtsrat Karl Bruns in Torgau (1892)</ref>
= Zugang, Zutritt, Eintritt; Zulassung, Anwartschaft (um 1800) - auch Vordienst, Vorbereitungsdienst<ref>„Die Amtssprache.“ Verdeutschung der hauptsächlichsten im Verkehre der Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie in Rechts- und Staatswissenschaften gebrauchten Fremdwörter, Bearbeitung: Landgerichtsrat Karl Bruns in Torgau (1892)</ref>
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[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
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[[Kategorie:Rechtsbegriff]]

Aktuelle Version vom 23. November 2021, 08:33 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Akzess

Akzess

= Zugang, Zutritt, Eintritt; Zulassung, Anwartschaft (um 1800) - auch Vordienst, Vorbereitungsdienst[1]

Akzess-Adspirant

= Anwärter, Bewerber (um 1800 in Sachsen, Hessen, Westfalen)

Akzession

= Zuwachs, Anwachs

Akzessionsvertrag

= Anschlußvertrag

Akzessist

= Anwärter, Bewerber (1807 Kloster Glindfeld: Hofkammersekretariatsakzessist)

Quellen

  1. „Die Amtssprache.“ Verdeutschung der hauptsächlichsten im Verkehre der Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie in Rechts- und Staatswissenschaften gebrauchten Fremdwörter, Bearbeitung: Landgerichtsrat Karl Bruns in Torgau (1892)