Jüdische Familiennamen: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Die Listen der Regierungsbezirke ===
=== Die Listen der Regierungsbezirke ===
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Für die linksrheinischen Gebiete hatte Napoleon bereits mit dem Dekret vom 20. Juli 1808 bestimmt, dass Juden feste Familiennamen anzunehmen hatten.
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"Innerhalb von drei Monaten mussten die Juden sich in einer schriftlichen Erklärung vor allem für feste und damit auch vererbliche Familiennamen entscheiden. Die Erklärungen waren abzugeben vor dem zuständigen Standesbeamten, dessen Aufgaben in den kleineren Gemeinden meist von den Bürgermeistern wahrgenommen wurden. Für die minderjährigen Kinder waren in der Regel die Väter für die Abgabe der entsprechenden Erklärung zur künftigen Namenswahl zuständig. Auch wer die alten Vor- und Familiennamen beibehalten wollte, musste das zur Niederschrift erklären." (Quelle: [https://www.kreis-ahrweiler.de/kvar/VT/hjb2007/hjb2007.46.htm|Die Namenswahl der Juden 1808 - Kreis Ahrweiler])
 
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: rechtsrheinische Teile
: rechtsrheinische Teile
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;Lippe, Fürstentum
;Lippe, Fürstentum (1810)
: http://s2w.hbz-nrw.de/llb/periodical/pageview/164060
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;Minden (1846)
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;Posen (1833)
;Posen (1833)

Aktuelle Version vom 8. Juli 2021, 08:32 Uhr

Veröffentlichung der fest angenommenen Familiennamen in Preußen in den Amtsblättern der Regierungsbezirke

Anhaltspunkt für die Suche
http://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%BCdischer_Name#Geschichte_und_Prinzipien
Die Annahme fester Familiennamen der Juden in Westfalen. Münster 2017.
Suchhilfe
http://de.wikisource.org/wiki/Amtsbl%C3%A4tter_der_preu%C3%9Fischen_Bezirksregierungen

Die Listen der Regierungsbezirke

Für die linksrheinischen Gebiete hatte Napoleon bereits mit dem Dekret vom 20. Juli 1808 bestimmt, dass Juden feste Familiennamen anzunehmen hatten.

"Innerhalb von drei Monaten mussten die Juden sich in einer schriftlichen Erklärung vor allem für feste und damit auch vererbliche Familiennamen entscheiden. Die Erklärungen waren abzugeben vor dem zuständigen Standesbeamten, dessen Aufgaben in den kleineren Gemeinden meist von den Bürgermeistern wahrgenommen wurden. Für die minderjährigen Kinder waren in der Regel die Väter für die Abgabe der entsprechenden Erklärung zur künftigen Namenswahl zuständig. Auch wer die alten Vor- und Familiennamen beibehalten wollte, musste das zur Niederschrift erklären." (Quelle: Namenswahl der Juden 1808 - Kreis Ahrweiler)

Aachen (linksrheinisch)
.
Arnsberg (1846)
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10694729_00945.html
Düsseldorf (1846)
rechtsrheinische Teile
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10001243_00519.html
Köln (1846)
rechtsrheinische Teile
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10694813_00373.html
Lippe, Fürstentum (1810)
http://s2w.hbz-nrw.de/llb/periodical/pageview/164060
Minden (1846)
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10001288_00446.html
Posen (1833)
http://www.wbc.poznan.pl/dlibra/publication?id=422724&tab=3