Niederlagsrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Niederlagsrecht]], wie das [[Stapelrecht]] ein [[Privileg]], wonach die eingeführten Waren nur an Bürger der privilegierten [[Stadt]] verkauft werden durften, oder denselben doch eine zeitlang zum Kauf angeboten werden mussten. <ref> '''Quelle:''' Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm </ref>
 
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<references />
 
[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]]
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Aktuelle Version vom 16. Februar 2021, 14:32 Uhr

Regional >Verwaltung > Marktrecht > Niederlagsrecht

Niederlagsrecht, wie das Stapelrecht ein Privileg, wonach die eingeführten Waren nur an Bürger der privilegierten Stadt verkauft werden durften, oder denselben doch eine zeitlang zum Kauf angeboten werden mussten. [1]

Fußnoten

  1. Quelle: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm