Depossedieren: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 4: Zeile 4:
# [[depossedieren]]
# [[depossedieren]]


;1.Bedeutung: = aus dem Bestz nehmen, enteignen, entrechten, enttronen ''(danach war ein Aufsitzerwechsel möglich)'' <ref>Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915) </ref>
;1.Bedeutung: = aus dem Besitz nehmen, enteignen, entrechten, enttronen ''(Hofgericht: danach war ein Aufsitzerwechsel möglich)'' <ref>Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915) </ref>


===Beispiel===
===Beispiel===

Aktuelle Version vom 14. Dezember 2020, 20:45 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > depossedieren

Amtssprache

  1. depossedieren
1.Bedeutung
= aus dem Besitz nehmen, enteignen, entrechten, enttronen (Hofgericht: danach war ein Aufsitzerwechsel möglich) [1]

Beispiel

Fußnote

  1. Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915)
  2. Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Lagerbuch Seite 32