Inhibition: Unterschied zwischen den Versionen

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==Amtssprache==
==Amtssprache==
* inhibeo (lat.) ich halte an
* inhibeo (lat.) ich halte an


;1.Bedeutung: Verbot, Einschreiten zum Zweck der Verhinderung
;1.Bedeutung: Verbot, Einschreiten zum Zweck der Verhinderung

Version vom 18. August 2020, 11:52 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Inhibition

Amtssprache

  • inhibeo (lat.) ich halte an


1.Bedeutung
Verbot, Einschreiten zum Zweck der Verhinderung


Beispiel

Fußnoten

  1. Quelle: Stratmann, Bodo:Vom Grafengericht zur Freigrafschaft Heiden, Familie von Heiden zu Engelrading (2020)