Einlieger: Unterschied zwischen den Versionen
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Man nennt sie auch Losleute, Losgänger, Freileute, Freiwohner, Einwohner. | |||
(Zitiert von Ingeburg Wittholz) | ===Quelle=== | ||
* Amts-Berufs und Standesbezeichnungen aus Altpreußen,Königsberg 1938, VffOW-Sonderschrift 18 | |||
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===Hinweis=== | |||
Damit verwandter Begriff: [[Beysitzer]] | Damit verwandter Begriff: [[Beysitzer]] | ||
===In Westfalen=== | |||
"Einlieger" war die in Westfalen die übliche Bezeichnung für die "[[Heuerlinge]]", wie sie in Westfalen üblicherweise genannt wurden. Diese besaßen keine eigene Hausstätte, sondern lebten als Mieter auf den Höfen - dort, wo gerade Platz war, im Haupthaus oder in der Leibzucht, manchmal auch im Backhaus oder im Spieker. Es gab auf großen Höfen eigene Einlieger- bzw. Heuerlingskotten, die manchmal mit einem separaten Stück Land zeitweise verpachtet wurden (z.B. häufig 12 Jahre). | |||
====Kommentar==== | |||
Bei dieser Personengruppe fehlen fast völlig die die Kirchenbücher ergänzenden Grundherren- oder Familienakten. | |||
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Version vom 16. Januar 2007, 16:35 Uhr
Beschreibung
Einlieger wohnen in Dörfern bei Bauern oder Eigenkäthnern, auch in Städten zur Miete, sind meist Gelegenheitsarbeiter, die bald hier bald dort in Städten, Gütern, Wäldern, selbst im Auslande Beschäftigung suchen.
Man nennt sie auch Losleute, Losgänger, Freileute, Freiwohner, Einwohner.
Quelle
- Amts-Berufs und Standesbezeichnungen aus Altpreußen,Königsberg 1938, VffOW-Sonderschrift 18
- (Zitiert von Ingeburg Wittholz)
Hinweis
Damit verwandter Begriff: Beysitzer
In Westfalen
"Einlieger" war die in Westfalen die übliche Bezeichnung für die "Heuerlinge", wie sie in Westfalen üblicherweise genannt wurden. Diese besaßen keine eigene Hausstätte, sondern lebten als Mieter auf den Höfen - dort, wo gerade Platz war, im Haupthaus oder in der Leibzucht, manchmal auch im Backhaus oder im Spieker. Es gab auf großen Höfen eigene Einlieger- bzw. Heuerlingskotten, die manchmal mit einem separaten Stück Land zeitweise verpachtet wurden (z.B. häufig 12 Jahre).
Kommentar
Bei dieser Personengruppe fehlen fast völlig die die Kirchenbücher ergänzenden Grundherren- oder Familienakten.