Computergenealogie/2007/01: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Einheitliche Uhrzeit in Deutschland)
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== Wissen ==
== Wissen ==
===Einheitliche Uhrzeit in Deutschland===
'''Gesetz ab 1893'''
Stehen in Kirchenbüchern oder anderen alten Dokumenten Zeitangaben,
werden sie von den Ahnenforschern minutengenau abgeschrieben und in ihre
Datenbestände integriert. Die wenigsten Genealogen wissen aber, dass es
sich dabei um die Ortszeit handelt. Eine einheitliche Zeitbestimmung
gibt es z. B. in Deutschland erst seit 1893.
Bis weit in das 19. Jahrhundert hatte jeder Ort seine eigene Zeit, die
sich nach dem Stand der Sonne richtete und über die Kirchturmuhr
angezeigt wurde. Niemanden störte es, wenn die Uhren zwischen zwei
benachbarten Orten um eine oder zwei Minuten auseinandergingen.
Es gab später auch in den einzelnen Ländern individuelle Zeiten, in
Bayern beispielsweise die Münchner Ortszeit, die gegenüber der in ganz
Preußen geltenden Berliner Zeit einen Versatz von 7 Minuten
(entsprechend etwa zwei Längengraden) hatte.
Erst durch die Eisenbahn entstand die Notwendigkeit, die Zeiten zu
normieren, da jetzt Reisen, die vorher Tage gedauert hatten, in wenigen
Stunden zu bewältigen waren. Aus Sicherheitsgründen mussten die Zeiten
normiert werden. Die Eisenbahngesellschaften führten die Normalzeit ein,
das war in der Regel die Zeit des jeweiligen Sitzes der Gesellschaft. In
Deutschland gab es z. B. vier Normalzeiten und rund um den Bodensee (wegen
der politischen Aufteilung) gar fünf Zeitzonen (die sich aber nur um
Minuten unterschieden). Die württembergischen Uhren gingen um drei Minuten
gegenüber den badischen Uhren vor.
In Deutschland wurde 1893 mit dem "Gesetz betreffend der Einführung
einer Einheitlichen Zeitbestimmung" eine einheitliche Uhrzeit amtlich
verordnet. Die Umstellung der Landes- und Ortszeiten erfolgte damit am
1. April 1893. Damit wurde die mittlere Sonnenzeit des 15. Längengrades
als gesetzliche Zeit festgeschrieben. (Siegfried Mühle)





Version vom 16. Januar 2007, 10:48 Uhr

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Wissen

Einheitliche Uhrzeit in Deutschland

Gesetz ab 1893

Stehen in Kirchenbüchern oder anderen alten Dokumenten Zeitangaben, werden sie von den Ahnenforschern minutengenau abgeschrieben und in ihre Datenbestände integriert. Die wenigsten Genealogen wissen aber, dass es sich dabei um die Ortszeit handelt. Eine einheitliche Zeitbestimmung gibt es z. B. in Deutschland erst seit 1893.

Bis weit in das 19. Jahrhundert hatte jeder Ort seine eigene Zeit, die sich nach dem Stand der Sonne richtete und über die Kirchturmuhr angezeigt wurde. Niemanden störte es, wenn die Uhren zwischen zwei benachbarten Orten um eine oder zwei Minuten auseinandergingen. Es gab später auch in den einzelnen Ländern individuelle Zeiten, in Bayern beispielsweise die Münchner Ortszeit, die gegenüber der in ganz Preußen geltenden Berliner Zeit einen Versatz von 7 Minuten (entsprechend etwa zwei Längengraden) hatte.

Erst durch die Eisenbahn entstand die Notwendigkeit, die Zeiten zu normieren, da jetzt Reisen, die vorher Tage gedauert hatten, in wenigen Stunden zu bewältigen waren. Aus Sicherheitsgründen mussten die Zeiten normiert werden. Die Eisenbahngesellschaften führten die Normalzeit ein, das war in der Regel die Zeit des jeweiligen Sitzes der Gesellschaft. In Deutschland gab es z. B. vier Normalzeiten und rund um den Bodensee (wegen der politischen Aufteilung) gar fünf Zeitzonen (die sich aber nur um Minuten unterschieden). Die württembergischen Uhren gingen um drei Minuten gegenüber den badischen Uhren vor.

In Deutschland wurde 1893 mit dem "Gesetz betreffend der Einführung einer Einheitlichen Zeitbestimmung" eine einheitliche Uhrzeit amtlich verordnet. Die Umstellung der Landes- und Ortszeiten erfolgte damit am 1. April 1893. Damit wurde die mittlere Sonnenzeit des 15. Längengrades als gesetzliche Zeit festgeschrieben. (Siegfried Mühle)


Vereine

Medien

Titelthema Ortsfamilienbücher

Heft 4/2006 der Computergenealogie erschienen

Ende Dezember 2006 erschien das Heft 4/2006 der Zeitschrift Computergenealogie. Schwerpunkt war das Thema Ortsfamilienbücher. Auch in der Ausgabe 1/2007 wird es dazu noch Beiträge geben.


Markus Weidenbach beginnt seinen Artikel mit der Überschrift "Kirchenbuchbearbeitung mit Methode" folgendermaßen:

"Dass man aus Schaden klug wird (oder werden soll), ist eine alte Weisheit. Anscheinend ist dabei die größte Hürde, dass man konsequent bleibt und die Fehler nach und nach verbessert, besonders diejenigen, die man selber gemacht hat … Aber auch die Irrtümer vorausgegangener Generationen bleiben uns oft erhalten, zu unserem Leidweisen: Es sind jedes Mal andere Menschen, aber die Methoden bleiben dieselben.

Diese Erscheinung trifft man offenbar auch bei der Erstellung von Ortsfamilienbüchern (OFBs) an. Dass die Auswertung der Taufpaten die "halbe Miete" zu einem OFB ist, das wird schon seit Jahren gepredigt – aber nicht selten ist zu merken, dass die Paten als "lästiges Anhängsel" angesehen werden, die ein Buch "unnötig aufblähen" und "zu nichts nutze" sind. Wenn die lateinischen Texte nicht übersetzt werden, bringt das auch eher Minuspunkte in Sachen Benutzerfreundlichkeit. Statt "oriundus ex superiore palatinatu" könnte man einfacher schreiben "stammt aus der Oberpfalz". Dass ein "hs" nicht als "ss" erkannt wird (Fahsbender, Weihs, Kehseler), zeugt davon, dass der Bearbeiter außer Acht lässt, dass bis weit ins 19. Jahrhundert nach Hörensagen geschrieben wurde, d. h. nicht die Rechtschreibung, sondern die Phonetik ist entscheidend."


Der Beitrag "Von der Verkartung zum Ortsfamilienbuch" von Günter Junkers bietet einen Überblick und eine kritische Bewertung der von mehreren Vereinen gegebenen Anleitungen für die Gestaltung von Ortsfamilienbüchern:

"Wer sich an die Verkartung eines Kirchenbuchs machen will oder ein Ortsfamilienbuch (OFB, früher Ortssippenbuch) erstellen möchte, der sollte sich zuerst informieren und Beispiele heranziehen. Das Rad muss nicht immer neu erfunden werden.

In der Reihe Aktuelle Themen zur Genealogie erschien 1957 im Starke Verlag das Heft Albert Köbele und Robert Werekam: Von der Kirchenbuchverkartung zum Ortssippenbuch von Manfred Hofmann. Die 55-seitige Broschüre ist immer noch eine gute Anleitung aus der Vor-Computerzeit."


Markus Christ und Hans-Peter Sterkel haben das Programm Ortsfamilienbuch von Diedrich Hesmer getestet - das einzige Programm, das Gedcom-Dateien direkt in Ortsfamilienbücher "übersetzt":

"Für die Erstellung von OFB gibt es keine einheitliche Regelung – weder für die Dateninhalte, noch für ihre Darstellung. Um die verschiedenen Ortsfamilienbücher nach den Wünschen jedes Anwenders erstellen zu können, wird ein flexibles Programm benötigt. Bisher sind zur Erstellung eines OFB erforderliche Funktionen in viele verschiedene Genealogieprogramme eingebaut worden. Ortsfamilienbuch geht einen neuen Weg. Dieses Programm ist ein Zusatztool, das als Datenbasis Gedcom wählt, obwohl auch dort Probleme bekannt sind. Der Autor Diedrich Hesmer ist aber bestrebt, das Programm auf die verschiedenen Gedcom-Formate abzustimmen."

Am Ende des mehrseitigen Testberichts kommen sie zu dem Fazit:
"Ortsfamilienbuch ist ein sehr flexibles Programm für die Erstellung eines gedruckten oder Online-Ortsfamilienbuchs. Sehr positiv ist die Flexibilität des Programmes, die Ausgabe der Daten an die verschiedenen Anforderungen der Anwender anzupassen. Diedrich Hesmer ist stets bereit zu helfen und ggf. Programmänderungen und Ergänzungen vorzunehmen."


Die vollständigen Artikel - aus denen hier nur kurz zitiert wurde - und noch vieles mehr sind im Heft 4/2006 der Computergenealogie zu finden. Mitglieder und Abonnenten sollten es mittlerweile bekommen haben. Es kann aber auch einzeln beim Verlag Genealogie-Service erworben werden: http://shop.ahnenforschung.net/products/5933.html (bw)


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Termine

Für den Monat Januar sind 32 genealogische Termine im "genealogischen Kalender" eingetragen.

Die Inhalte der Veranstaltungen sowie Uhrzeiten, Ortsangaben und Veranstalter finden Sie im Genealogischen Kalender.