Topographie Hamburg 1847/016: Unterschied zwischen den Versionen

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III:
 
Eintheilung der Stat, der Vorstädte und des Gebietes im Allgemeinen.
 
A. Die Stadt.
 
a) Nach Kirchspielen:
<br/>als St. Petri, St. Nicolai, St. Catharinen, St. Jacobi und St. Michaelis
<br/>Nach dieser Eintheilung richtet sich unsere kirchliche Verfassung, das Hypothekenwesen (schon seit 1256, mit einigen wenigen Ausnahmen), das freiwillige Besuchen der bürgerschaftlichen Versammlungen durch erbgesessene Bürger (bestimmt seit 1410), doch müssen die dazu berechtigten Bewohner der Vorstadt St. Georg und St. Jacobi und die der Vorstadt St. Pauli in Michaelis-Kirchspiel eintreten (seit 1833).
 
b) Nach dem Bürgermilitair
<br/>in 6 Bataillons, jedes von 8 Compagnien.
<br/>Diese Eintheilung (seit 1813 und 1814) bestimmt, wohin jedes dienstpflichtige Individuum gehört (die frühere Eintheilung nach 5 Regimentern datiert sich von 1619), so wie diese Eintheilung (seit 1815) auch die Norm für die Steuerdistricte der Stadt abgiebt.
 
c) Nach den Banbezirken:
<br/>Ihrer sind 5. Alle öffentlichen Stadtbauten (mit Ausnahme derjenigen, welche speciell auf Hafenban und Schiffahrt Bezug haben) werden nach diesen Bezirken eingetheilt (diese Eintheilung besteht seit 1814).
 
d) Nach Armenbezirken:
<br/>deren 5 sind, wovon jedes 12 Quartiere umfaßt.
<br/>Alle eingezeichneten und provisorisch aufgenommnen Armen sind nach ihren Wohnungen in diese Bezirke einrangirt (die Eintheilung existirt seit 1789).
 
B. Die Vorstädte.
 
a) Die Vorstadt St. Georg mit dem Stadtdeich steht in Hinsicht der obrigkeitlichen Verwaltung seit 1830 unter 2 Patronen (Senatoren).
 
 
 
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5 Das Speziellere erglebt Tab. 11, wo bei jeder Gasse angegeben ist, zu welchem Kichspiel, Batallion, Compagnie, Banbezirk, Armenbezirk und Quartier solche gehört.

Aktuelle Version vom 5. Juli 2020, 09:06 Uhr

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Topographie Hamburg 1847
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III:

Eintheilung der Stat, der Vorstädte und des Gebietes im Allgemeinen.

A. Die Stadt.

a) Nach Kirchspielen:
als St. Petri, St. Nicolai, St. Catharinen, St. Jacobi und St. Michaelis
Nach dieser Eintheilung richtet sich unsere kirchliche Verfassung, das Hypothekenwesen (schon seit 1256, mit einigen wenigen Ausnahmen), das freiwillige Besuchen der bürgerschaftlichen Versammlungen durch erbgesessene Bürger (bestimmt seit 1410), doch müssen die dazu berechtigten Bewohner der Vorstadt St. Georg und St. Jacobi und die der Vorstadt St. Pauli in Michaelis-Kirchspiel eintreten (seit 1833).

b) Nach dem Bürgermilitair
in 6 Bataillons, jedes von 8 Compagnien.
Diese Eintheilung (seit 1813 und 1814) bestimmt, wohin jedes dienstpflichtige Individuum gehört (die frühere Eintheilung nach 5 Regimentern datiert sich von 1619), so wie diese Eintheilung (seit 1815) auch die Norm für die Steuerdistricte der Stadt abgiebt.

c) Nach den Banbezirken:
Ihrer sind 5. Alle öffentlichen Stadtbauten (mit Ausnahme derjenigen, welche speciell auf Hafenban und Schiffahrt Bezug haben) werden nach diesen Bezirken eingetheilt (diese Eintheilung besteht seit 1814).

d) Nach Armenbezirken:
deren 5 sind, wovon jedes 12 Quartiere umfaßt.
Alle eingezeichneten und provisorisch aufgenommnen Armen sind nach ihren Wohnungen in diese Bezirke einrangirt (die Eintheilung existirt seit 1789).

B. Die Vorstädte.

a) Die Vorstadt St. Georg mit dem Stadtdeich steht in Hinsicht der obrigkeitlichen Verwaltung seit 1830 unter 2 Patronen (Senatoren).


--

5 Das Speziellere erglebt Tab. 11, wo bei jeder Gasse angegeben ist, zu welchem Kichspiel, Batallion, Compagnie, Banbezirk, Armenbezirk und Quartier solche gehört.