Erbfolge: Unterschied zwischen den Versionen
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Hermann von Wied, Erzbischof und Kurfürst von Köln, Herzog von Westfalen, klärte durch eine Verordnung im Jahre 1538 in seinem Herrschaftsbereich, wie im ganzen Reich vorgesehen, die Intestat-Erbfolge in den absteigenden, aufsteigenden und Seiten- Linien. Dies war zur Klärung des allgemeinen Rechts notwendig geworden. Zum Anhang gehörte ein | Hermann von Wied, Erzbischof und Kurfürst von Köln, Herzog von Westfalen, klärte durch eine Verordnung im Jahre 1538 in seinem Herrschaftsbereich, wie im ganzen Reich vorgesehen, die Intestat-Erbfolge in den absteigenden, aufsteigenden und Seiten- Linien. Dies war zur Klärung des allgemeinen Rechts notwendig geworden. Zum Anhang gehörte ein Schema der Erbfolge. (Siehe auch [[Zutphensches Erbrecht]].) | ||
== | Ähnlich wurde bei der Festellung des Grades der [[Blutsverwandtschaft]] verfahren | ||
==Schema der Erbfolge== | |||
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==Gesetz Teil 1== | ==Gesetz Teil 1== | ||
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==Quelle== | ==Quelle== | ||
Scotti, Provinzial - Gesetze, dritte Sammlung, 1. Teil (1830) | Scotti, Provinzial - Gesetze, dritte Sammlung, 1. Teil (1830) | ||
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Im engen Zusammengang mit dem Erbrecht steht der Grad der Verwandschaft. In Testamenten werden von den Erblassern unterschiedliche Bezeichnungen für die Erbenden gewählt, dazu folgendes Schema: | |||
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Aktuelle Version vom 13. Januar 2007, 16:19 Uhr
Einführung
Hermann von Wied, Erzbischof und Kurfürst von Köln, Herzog von Westfalen, klärte durch eine Verordnung im Jahre 1538 in seinem Herrschaftsbereich, wie im ganzen Reich vorgesehen, die Intestat-Erbfolge in den absteigenden, aufsteigenden und Seiten- Linien. Dies war zur Klärung des allgemeinen Rechts notwendig geworden. Zum Anhang gehörte ein Schema der Erbfolge. (Siehe auch Zutphensches Erbrecht.)
Ähnlich wurde bei der Festellung des Grades der Blutsverwandtschaft verfahren
Schema der Erbfolge
Gesetz Teil 1
Quelle
Scotti, Provinzial - Gesetze, dritte Sammlung, 1. Teil (1830)
Verwandtschaftsbezeichnungen
Im engen Zusammengang mit dem Erbrecht steht der Grad der Verwandschaft. In Testamenten werden von den Erblassern unterschiedliche Bezeichnungen für die Erbenden gewählt, dazu folgendes Schema: