AVB 1867-01-007: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 19. April 2020, 09:29 Uhr
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preußisches Armee-Verordnungs-Blatt (AVB) | |||
1867 | Verordnung Nr. 7 | Armee-Verordnungs-Blatt 1867/1 |
Signatur
686/3.M.O.D.1.
Datum
19.02.1867
Titel
- Betrifft die Kosten der Stellvertretung für die zum Reichstage des Norddeutschen Bundes gewählten Beamten.
Beschluss ad St.-M- Nr. 780.
Die Kosten der Stellvertretung für die aus Staatsfonds besoldeten Beamten während ihrer durch die Annahme einer Wahl zum Reichstage des Norddeutschen Bundes herbeigeführten Verhinderungen in Verrichtung ihrer Amtsgeschäfte werden nicht aus Staatsfonds bestritten; es sind vielmehr die Behörden von den Ressort-Ministern anzuweisen, von den zunächst fälligen Raten der Besoldung des vertretenen Beamten die erforderlichen Beträge zur Deckung der Vertretungskosten zurückzubehalten und zu verwenden.
- Berlin, den 19. Februar 1867
- Königliches Staats-Ministerium
- gez. Grf. v. Bismarck. Frhr. v. d. Heydt. v. Roon. Grf. v. Itzenplitz. v. Mühler. Grf. zur Lippe. v. Selchow. Grf. zu Eulenburg
- Vorstehender Beschluß wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
- Berlin, den 19. Februar 1867
- Berlin, den 29. März 1867
- Kriegs-Ministerium, Militair-Oekonomie-Departement
- v. Stosch. Köllner
686/3.M.O.D.1.