AVB 1867-01-005: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 19. April 2020, 09:28 Uhr
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preußisches Armee-Verordnungs-Blatt (AVB) | |||
1867 | Verordnung Nr. 5 | Armee-Verordnungs-Blatt 1867/1 |
Signatur
1047/3. A.K.D. 1a
Datum
23.03.1867
Titel
Betrifft die Anlegung des den Offizieren, Beamten und Soldaten der ehemaligen Großherzoglich resp. Landgräflich Hessischen Truppen vom Großherzoge von Hessen verliehenen Felddienstzeichens
Ich bestimme, daß die Offiziere, Beamten und Soldaten, welche früher den Großherzoglich resp. Landgräflich Hessischen Truppen angehört haben, jetzt aber Preußische Unterthanen sind, das vom Großherzoge von Hessen für den Feldzug von 1866 gestiftete Felddienstzeichen anlegen dürfen. Die Listen der hiernach Berechtigten sind von den General-Kommandos, resp. dem Civil-Administrator von Hessen der General-Ordens-Kommission Behufs der Asservation zu überweisen - Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen. - Der Civiladministrator von Hessen und die General-Ordens-Kommission sind benachrichtigt.
- Berlin, den 23. März 1867
- gez. Wilhelm
- ggez. v. Roon
An den Kriegs- und Marine-Minister.
Vorstehende Allerhöchste Kabinetts-Ordre wird hierdurch zur Kenntnis der Armee gebracht.
- Berlin, den 28. März 1867
- Kriegs-Ministerium
- Im Auftrage
- v. Podbielski
- Kriegs-Ministerium
1047/3. A.K.D. 1a