AVB 1867-01-005: Unterschied zwischen den Versionen

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==Signatur==
==Signatur==
Ø
1047/3. A.K.D. 1a


==Datum==
==Datum==
28.03.1867
23.03.1867


==Titel==
==Titel==
'''Betrifft die Unterstützung der Familien zum Dienst einberufener Mannschaften der Ersatz-Reserve'''
'''Betrifft die Anlegung des den Offizieren, Beamten und Soldaten der ehemaligen Großherzoglich resp. Landgräflich Hessischen Truppen vom Großherzoge von Hessen verliehenen Felddienstzeichens'''


''Auf Ihren gemeinschaftlichen Antrag vom 11. März d.J. genehmige Ich, daß den Familien der bei der vorjährigen Mobilmachung der Armee aus der Ersatz-Reserve zu den Handwerker-Abtheilungen eingezogene gewesenen Mannschaften die ihnen nach dem Reglement vom 13. August 1855 zustehenden Unterstützungen nicht bloß für die Dauer des mobilen Zustandes der Armee, sondern bis zu der erst am 1. Dezember v.J. stattgefundenen Entlassung ihrer Männer resp. Väter in die Heimath, gewährt werden dürfen.''
''Ich bestimme, daß die Offiziere, Beamten und Soldaten, welche früher den Großherzoglich resp. Landgräflich Hessischen Truppen angehört haben, jetzt aber Preußische Unterthanen sind, das vom Großherzoge von Hessen für den Feldzug von 1866 gestiftete Felddienstzeichen anlegen dürfen. Die Listen der hiernach Berechtigten sind von den General-Kommandos, resp. dem Civil-Administrator von Hessen der General-Ordens-Kommission Behufs der Asservation zu überweisen - Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen. - Der Civiladministrator von Hessen und die General-Ordens-Kommission sind benachrichtigt.''
:''Berlin, den 19. März 1867''
:''Berlin, den 23. März 1867''
:gez. Wilhelm
:gez. Wilhelm
:ggez. Frhr v.d. Heydt - v. Roon - Graf zu Eulenburg
:ggez. v. Roon


''An die Minister der Finanzen, des Krieges und des Inneren.''
''An den Kriegs- und Marine-Minister.''


''Vorstehende Allerhöchste Kabinetts-Ordre wird hierdurch zur Kenntnis der Armee gebracht.
''Vorstehende Allerhöchste Kabinetts-Ordre wird hierdurch zur Kenntnis der Armee gebracht.
:''Berlin, den 29 März 1867''
:''Berlin, den 28. März 1867''
:: Kriegs-Ministerium
:: Kriegs-Ministerium
::: Im Auftrage
::: Im Auftrage
::: v. Stosch
::: v. Podbielski


 
1047/3. A.K.D. 1a
[[Kategorie:Armee-Verordnungsblatt|00004]]
[[Kategorie:Armee-Verordnungsblatt|1867-01-005]]

Aktuelle Version vom 19. April 2020, 09:28 Uhr

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Preußen-Flagge-Web.png preußisches Armee-Verordnungs-Blatt (AVB)
1867 Verordnung Nr. 5 Armee-Verordnungs-Blatt 1867/1

Signatur

1047/3. A.K.D. 1a

Datum

23.03.1867

Titel

Betrifft die Anlegung des den Offizieren, Beamten und Soldaten der ehemaligen Großherzoglich resp. Landgräflich Hessischen Truppen vom Großherzoge von Hessen verliehenen Felddienstzeichens

Ich bestimme, daß die Offiziere, Beamten und Soldaten, welche früher den Großherzoglich resp. Landgräflich Hessischen Truppen angehört haben, jetzt aber Preußische Unterthanen sind, das vom Großherzoge von Hessen für den Feldzug von 1866 gestiftete Felddienstzeichen anlegen dürfen. Die Listen der hiernach Berechtigten sind von den General-Kommandos, resp. dem Civil-Administrator von Hessen der General-Ordens-Kommission Behufs der Asservation zu überweisen - Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen. - Der Civiladministrator von Hessen und die General-Ordens-Kommission sind benachrichtigt.

Berlin, den 23. März 1867
gez. Wilhelm
ggez. v. Roon

An den Kriegs- und Marine-Minister.

Vorstehende Allerhöchste Kabinetts-Ordre wird hierdurch zur Kenntnis der Armee gebracht.

Berlin, den 28. März 1867
Kriegs-Ministerium
Im Auftrage
v. Podbielski

1047/3. A.K.D. 1a