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Bedeutung: öffentlicher Rechtsgelehrter mit beschränkten Befugnissen, zwischen Notar und Anwalt stehen (in Österreich)
Bedeutung: öffentlicher Rechtsgelehrter mit beschränkten Befugnissen, zwischen Notar und Anwalt stehen (in Österreich)


[[Kategorie:Alte Berufsbezeichnungen]]
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]

Version vom 13. Oktober 2004, 18:58 Uhr

Berufsbezeichnung

Bedeutung: öffentlicher Rechtsgelehrter mit beschränkten Befugnissen, zwischen Notar und Anwalt stehen (in Österreich)