Gült: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Tedy (Diskussion • Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
GStoll (Diskussion • Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 8: | Zeile 8: | ||
*'''Gültescharwerker''' - ''eine Person, die die Gülte (Schuld) durch körperliche Arbeit ableistet.'' | *'''Gültescharwerker''' - ''eine Person, die die Gülte (Schuld) durch körperliche Arbeit ableistet.'' | ||
== | == Siehe auch == | ||
{{Wikipedia-Link|Gült}} | {{Wikipedia-Link|Gült}} | ||
[[Kategorie:Historischer Begriff]] | [[Kategorie:Historischer Begriff|Guelt]] |
Aktuelle Version vom 29. Februar 2020, 12:55 Uhr
Die Gült ist ein historischer Begriff aus dem →Geldwesen.
- Gült - Pfand / Steuer / Abgabe - Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn.
- Gülte - die Schuld / der Zins - (Gülte, entspricht dem älteren Wort →GELD).
- Gültbauer - ein Zinspflichtiger Bauer
- Gülteregister (Gültbuch) - die Abgabenregister
- Gültherr - der Gläubiger / der Zinsherr / der Grundherr
- Gültescharwerker - eine Person, die die Gülte (Schuld) durch körperliche Arbeit ableistet.