Gült: Unterschied zwischen den Versionen

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== Gült ==<ref>{{Wikiprdia-Link|Gült_(Bergriffslärung)|Gült (Bergriffsklärung]</ref>
'''Die Gült ist ein ''historischer'' Begriff aus dem →''Geldwesen''.'''
Gült ist ein historischer mehrfach besetzter Begriff  
*Pfand
*Steuer
*Abgabe - ''Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn''


Auch: Schuldbuch | Zinsbuch | Gültbuch
*'''Gült''' - ''Pfand / Steuer / Abgabe'' - Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn.
*'''Gülte''' - ''die Schuld / der Zins'' - (Gülte, entspricht dem älteren Wort →GELD).
*'''Gültbauer''' - ''ein Zinspflichtiger Bauer''
*'''Gülteregister (Gültbuch)''' - ''die Abgabenregister''
*'''Gültherr''' - ''der Gläubiger / der Zinsherr / der Grundherr''
*'''Gültescharwerker''' - ''eine Person, die die Gülte (Schuld) durch körperliche Arbeit ableistet.''


== Quellen ==
== Siehe auch ==
<references>
{{Wikipedia-Link|Gült}}


[[Kategorie:Begriffskärung]]
[[Kategorie:Historischer Begriff|Guelt]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]

Aktuelle Version vom 29. Februar 2020, 12:55 Uhr

Die Gült ist ein historischer Begriff aus dem →Geldwesen.

  • Gült - Pfand / Steuer / Abgabe - Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn.
  • Gülte - die Schuld / der Zins - (Gülte, entspricht dem älteren Wort →GELD).
  • Gültbauer - ein Zinspflichtiger Bauer
  • Gülteregister (Gültbuch) - die Abgabenregister
  • Gültherr - der Gläubiger / der Zinsherr / der Grundherr
  • Gültescharwerker - eine Person, die die Gülte (Schuld) durch körperliche Arbeit ableistet.

Siehe auch

Artikel Gült. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.