Coniux: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 23. Oktober 2019, 17:56 Uhr
coniux bzw. coniunx, iugis (lat.)
f. Gattin
m. Gatte
In Kirchenbüchern häufig im Nom. oder Gen.-Pl., also als coniuges bzw. coniugum. Häufig trifft man die Form conjuges oder conjugum an. Dies ist gleichbedeutend mit verehelicht, verheiratet oder Eheleute.
Das Latein liebt bildhafte Ausdrücke. Wenn es zB heißt "matrimonio iuncti" (durch die Ehe verbunden), dann steckt da das "iugum" drin, das Joch der Zugtiere. Die Eheleute sind zusammen unter dasselbe Joch gespannt (con-juges), heißt das, und können nur gemeinsam in dieselbe Richtung ziehen, wenn es was werden soll.
Auszug aus einem Heiratseintrag als Beispiel:
"... filius legitimus Jacobi Kolb et Mariae Felicitatis Kolbin conjugum in ..."
... rechtmäßiger Sohn der Eheleute Jacob Kolb und Maria Felicitas Kolb in ...