Kanonikus: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K (→Amtssprache) |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[Portal:Regionale Forschung|Regional]] > [[Sprache]] > [[Amtssprache im Fürstbistum Münster]] > [[ | [[Portal:Regionale Forschung|Regional]] > [[Sprache]] > [[Amtssprache im Fürstbistum Münster]] > [[Kanonikus]] | ||
==Amtssprache== | ==Amtssprache== |
Aktuelle Version vom 11. September 2019, 16:10 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Kanonikus
Amtssprache
- Kanoniker, Canonici, Canonium (lat.)
- Kanonikus, Kanoniker beschreibt im 19. Jhdt.
- = Chorherr eines Kollegialstiftes
- = Domherr eines Domstiftes
- = Stiftsherr eines Kollegialstiftes [1]
- Canonici regulares beschreibt vor 1802 in Westfalen
- Regularkanoniker oder regulierte Chorherren, Pfründeinhaber einer Stiftskirche, welche als Geistliche lebten, ohne Mönche zu sein. [2]
- Kanonisse, Kanonissin beschreibt im 19. Jhdt.
- Frau, die als Pfründeinhaberin in religiöser Gemeinschaft eines Stifts nach der Regel eines Kanonikerordens lebte, ohne ein lebenslanges Gelübde abgelegt zu haben.
Beispiel
- Haus Ostendorf: 1747 27. 8bris (...) ad manus H. Canonici Camen qui mandatarii stipulando angelobt, präsentibus H. Rtm. Anton Bruns und Haußvoigten Friederich Even.[3]