Kanonikus: Unterschied zwischen den Versionen

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# = Chorherr
==Amtssprache==
# = Domherr
*  Kanoniker, Canonici, Canonium (lat.)  
# = Stiftsherr <ref> '''Quelle:''' Bruns, Alfred: Die Amtssprache. (1892)</ref>


* ''' ''Canonici regulares''  beschreibt vor 1802 in Westfalen''':
;'''Kanonikus, Kanoniker beschreibt im 19. Jhdt. ''':
# = Regularkanoniker oder regulierte Chorherren, Pfründeinhaber einer Stiftskirche, welche als Geistliche  ohne Mönche zu sein.
# = Chorherr eines [[Stift (Anstalt)|Kollegialstiftes]]
# = Domherr eines [[Stift (Anstalt)|Domstiftes]]
# = Stiftsherr eines [[Stift (Anstalt)|Kollegialstiftes]] <ref> '''Quelle:''' Bruns, Alfred: Die Amtssprache. (1892)</ref>


; ''' ''Canonici regulares''  beschreibt vor 1802 in Westfalen''':
* Regularkanoniker oder regulierte Chorherren, Pfründeinhaber einer Stiftskirche, welche als Geistliche lebten, ohne Mönche zu sein. <ref>Quelle: Der kleine Stowasser Hrsg. Michael Petschenig (1913)</ref> 


* '''Kanonisse, Kanonissin beschreibt im 19. Jhdt.
; '''Kanonisse, Kanonissin beschreibt im 19. Jhdt.
* Frau, die als Pfründeinhaberin in religiöser Gemeinschaft eines Stifts nach der Regel eines Kanonikerordens lebte, ohne ein lebenslanges Gelübde abgelegt zu haben.  


# = Frau, die als Pfründeinhaberin in religiöser Gemeinschaft eines Stifts nach der Regel eines Kanonikerordens lebte, ohne ein lebenslanges Gelübde abgelegt zu haben.  
===Beispiel===
* [[Haus Ostendorf]]: ''1747 27. 8bris (...)  [[ad manus]] H. [[Kanonikus|Canonici]] Camen [[qui mandatarii]] [[Stipulatio|stipulando]] angelobt, [[praesentia|präsentibus]] H. Rtm. Anton Bruns und [[Hausvogt|Haußvoigten]] Friederich Even.''<ref>Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Lagerbuch Seite 40 </ref>


====Fußnoten====
====Fußnoten====
<references />
<references/>


[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]  
[[Kategorie:Lateinischer Begriff]]
[[Kategorie:Amtssprache]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]

Aktuelle Version vom 11. September 2019, 16:10 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Kanonikus

Amtssprache

  • Kanoniker, Canonici, Canonium (lat.)
Kanonikus, Kanoniker beschreibt im 19. Jhdt.
  1. = Chorherr eines Kollegialstiftes
  2. = Domherr eines Domstiftes
  3. = Stiftsherr eines Kollegialstiftes [1]
Canonici regulares beschreibt vor 1802 in Westfalen
  • Regularkanoniker oder regulierte Chorherren, Pfründeinhaber einer Stiftskirche, welche als Geistliche lebten, ohne Mönche zu sein. [2]
Kanonisse, Kanonissin beschreibt im 19. Jhdt.
  • Frau, die als Pfründeinhaberin in religiöser Gemeinschaft eines Stifts nach der Regel eines Kanonikerordens lebte, ohne ein lebenslanges Gelübde abgelegt zu haben.

Beispiel

Fußnoten

  1. Quelle: Bruns, Alfred: Die Amtssprache. (1892)
  2. Quelle: Der kleine Stowasser Hrsg. Michael Petschenig (1913)
  3. Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Lagerbuch Seite 40