Chronik Nettesheim-Butzheim/Band 1/49: Unterschied zwischen den Versionen
(automatisch angelegt) |
WilHah (Diskussion • Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
<noinclude>{{Chronik_Nettesheim-Butzheim/Band 1|48|49|50|unvollständig}}</noinclude> | <noinclude>{{Chronik_Nettesheim-Butzheim/Band 1|48|49|50|unvollständig}}</noinclude> | ||
In dem letzten Jahrzehnt des vorigen Jahrhundert wurde das Grundbuch angelegt, das heißt, der Grund u. Boden wurde in Sicherheit gebracht. Denn bis dahin ging der Verkauf der liegenden Gründen sehr leichtfertig von statten. Der Kataster war nur maßgebend. Sogar der Notar wurde nicht immer beim Verkauf der Güter herangezogen. Vieles war daher in Unordnung. Mancher musste Steuern bezahlen wozu er längst nicht mehr verpflichtet war. Auch manches wurde, betreffs der Sicherheit u. der Steuern hintergangen. So wurde vieles, ja alle Liegenschaften bei Anlegen des Grundbuches beim Gericht geordnet. Früher dauerte es oft Jahre, ehe die Aktkosten bezahlt wurde, aber heute ist der Notar sogar verpflichtet, sofort dem Staate Mitteilung zu machen u. die gesetzlichen Kosten zu überweisen. Hypothekenschulden mussten früher alle 10 Jahre erneuert werden, heute bleibt beim Grundbuche dies bestehen, bis zur Abtragung. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch, woran namhafte Juristen jahrelang gearbeitet hatten, wurde zu dieser Zeit fertig gestellt. Die alten gesetzlichen Bestimmungen des code civil, das heißt die französischen Gesetze, welche noch unter |
Version vom 14. August 2019, 14:19 Uhr
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Chronik Nettesheim-Butzheim/Band 1 | |
<<<Vorherige Seite [48] |
Nächste Seite>>> [50] |
Datei:Hilgers-Chronik Band1.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: unvollständig | |
Dieser Text ist noch nicht vollständig erfasst. Hilf mit, ihn aus der angegebenen Quelle zu vervollständigen!
|
In dem letzten Jahrzehnt des vorigen Jahrhundert wurde das Grundbuch angelegt, das heißt, der Grund u. Boden wurde in Sicherheit gebracht. Denn bis dahin ging der Verkauf der liegenden Gründen sehr leichtfertig von statten. Der Kataster war nur maßgebend. Sogar der Notar wurde nicht immer beim Verkauf der Güter herangezogen. Vieles war daher in Unordnung. Mancher musste Steuern bezahlen wozu er längst nicht mehr verpflichtet war. Auch manches wurde, betreffs der Sicherheit u. der Steuern hintergangen. So wurde vieles, ja alle Liegenschaften bei Anlegen des Grundbuches beim Gericht geordnet. Früher dauerte es oft Jahre, ehe die Aktkosten bezahlt wurde, aber heute ist der Notar sogar verpflichtet, sofort dem Staate Mitteilung zu machen u. die gesetzlichen Kosten zu überweisen. Hypothekenschulden mussten früher alle 10 Jahre erneuert werden, heute bleibt beim Grundbuche dies bestehen, bis zur Abtragung. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch, woran namhafte Juristen jahrelang gearbeitet hatten, wurde zu dieser Zeit fertig gestellt. Die alten gesetzlichen Bestimmungen des code civil, das heißt die französischen Gesetze, welche noch unter