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: | : '''2)''' Rat, Visitator oder gewählter Leiter des Generalkapitels (im Mönchswesen) | ||
== Quellen == | == Quellen == |
Version vom 22. Dezember 2006, 07:42 Uhr
- Berufsbezeichnung
- Herkunft
- aus dem Lateinischen stammend; auch diffinitor
- von definio
- abgrenzen
- genau bestimmen, festlegen
- einschränken, beschränken
- Bedeutung [1]
- a) im weiteren Sinne Gehilfe eines Ordensoberen, im engeren Sinne bei einigen Mönchsorden Vorsteher kleinerer Bezirke (definitiones - festgelegte Bereiche) einer Ordensprovinz und Besitzer des Provinzials auf den Provinzialkapiteln bzw. im Ausschuss des Generalkapitels
- b) (Kammerer) Helfer des Dekans in Finanzangelegenheiten, auch sein Stellvertreter und interimistischer Verwalter des Dekanats
- c) Superintendent
- Bedeutung [2]
- 1) Verwaltungsbeamter der katholischen Kirche in einem Bistum oder Dekanat
- 2) Rat, Visitator oder gewählter Leiter des Generalkapitels (im Mönchswesen)