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;Berufsbezeichnung
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:aus dem Lateinischen stammend; auch '''diffinitor'''
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: * im weiteren Sinne Gehilfe eines Ordensoberen, im engeren Sinne bei einigen Mönchsorden Vorsteher kleinerer Bezirke (definitiones) einer Ordensprovinz und Besitzer des Provinzials auf den Provinzialkapiteln bzw. im Ausschuss des Generalkapitels
: '''a)''' im weiteren Sinne Gehilfe eines Ordensoberen, im engeren Sinne bei einigen Mönchsorden Vorsteher kleinerer Bezirke (definitiones - festgelegte Bereiche) einer Ordensprovinz und Besitzer des Provinzials auf den Provinzialkapiteln bzw. im Ausschuss des Generalkapitels
: * (Kammerer) Helfer des Dekans in Finanzangelegenheiten, auch sein Stellvertreter und interimistischer Verwalter des Dekanats
: '''b)''' (Kammerer) Helfer des Dekans in Finanzangelegenheiten, auch sein Stellvertreter und interimistischer Verwalter des Dekanats
: * Superintendent
: '''c)''' Superintendent


;Bedeutung <ref>Duden, Das Fremdwörterbuch, 7. Auflage, Mannheim 2001 (CD-Rom)</ref>
;Bedeutung <ref>Duden, Das Fremdwörterbuch, 7. Auflage, Mannheim 2001 (CD-Rom)</ref>
: * Verwaltungsbeamter der katholischen Kirche in einem Bistum oder Dekanat
: '''1)''' Verwaltungsbeamter der katholischen Kirche in einem Bistum oder Dekanat
: * Rat, Visitator oder gewählter Leiter des Generalkapitels (im Mönchswesen)
: '''2)''' Rat, Visitator oder gewählter Leiter des Generalkapitels (im Mönchswesen)


== Quellen ==
== Quellen ==

Version vom 22. Dezember 2006, 07:42 Uhr

Berufsbezeichnung
Herkunft
aus dem Lateinischen stammend; auch diffinitor
von definio
abgrenzen
genau bestimmen, festlegen
einschränken, beschränken
Bedeutung [1]
a) im weiteren Sinne Gehilfe eines Ordensoberen, im engeren Sinne bei einigen Mönchsorden Vorsteher kleinerer Bezirke (definitiones - festgelegte Bereiche) einer Ordensprovinz und Besitzer des Provinzials auf den Provinzialkapiteln bzw. im Ausschuss des Generalkapitels
b) (Kammerer) Helfer des Dekans in Finanzangelegenheiten, auch sein Stellvertreter und interimistischer Verwalter des Dekanats
c) Superintendent
Bedeutung [2]
1) Verwaltungsbeamter der katholischen Kirche in einem Bistum oder Dekanat
2) Rat, Visitator oder gewählter Leiter des Generalkapitels (im Mönchswesen)

Quellen

  1. HABERKERN, Eugen und WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Zwei Bände, 7. Auflage, Tübingen 1987.
  2. Duden, Das Fremdwörterbuch, 7. Auflage, Mannheim 2001 (CD-Rom)