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: * (Kammerer) Helfer des Dekans in Finanzangelegenheiten, auch sein Stellvertreter und interimistischer Verwalter des Dekanats | : * (Kammerer) Helfer des Dekans in Finanzangelegenheiten, auch sein Stellvertreter und interimistischer Verwalter des Dekanats | ||
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: * Verwaltungsbeamter der katholischen Kirche in einem Bistum oder Dekanat | : * Verwaltungsbeamter der katholischen Kirche in einem Bistum oder Dekanat | ||
: * Rat, Visitator oder gewählter Leiter des Generalkapitels (im Mönchswesen) | : * Rat, Visitator oder gewählter Leiter des Generalkapitels (im Mönchswesen) |
Version vom 22. Dezember 2006, 07:17 Uhr
- Berufsbezeichnung
- aus dem Lateinischen stammend
- Bedeutung [1]
- * (diffinitor) im weiteren Sinne Gehilfe eines Ordensoberen, im engeren Sinne bei einigen Mönchsorden Vorsteher kleinerer Bezirke (definitiones) einer Ordensprovinz und Besitzer des Provinzials auf den Provinzialkapiteln bzw. im Ausschuss des Generalkapitels
- * (Kammerer) Helfer des Dekans in Finanzangelegenheiten, auch sein Stellvertreter und interimistischer Verwalter des Dekanats
- * Superintendent
- Bedeutung [2]
- * Verwaltungsbeamter der katholischen Kirche in einem Bistum oder Dekanat
- * Rat, Visitator oder gewählter Leiter des Generalkapitels (im Mönchswesen)