Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Zugang zu den Beständen des Landesarchivs ist durch das Landesarchivgesetz geregelt. Für den anderen Teil gelten die restriktiveren Regeln für ''Registraturgut der Justiz''. Ein Heimatforscher aus dem Großraum Stuttgart hat sich 2016 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart den Zugang zu einem Teil dieser Unterlagen erstritten (siehe Weblinks). | Der Zugang zu den Beständen des Landesarchivs ist durch das Landesarchivgesetz geregelt. Für den anderen Teil gelten die restriktiveren Regeln für ''Registraturgut der Justiz''. Ein Heimatforscher aus dem Großraum Stuttgart hat sich 2016 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart den Zugang zu einem Teil dieser Unterlagen erstritten (siehe Weblinks). | ||
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Ergebnis einer telefonischen Anfrage im Frühjahr 2019: Anträge auf Auszüge aus Grundbüchern und Grundakten müssen schriftlich gestellt werden (z.B. per [http://www.grundbuchzentralarchiv.de/pb/,Lde/Startseite/kontakt Mail]) und erfordern die schriftliche Genehmigung des derzeitigen Hauseigentümers, im Idealfall auch die bekannter ehemaliger Eigentümer. Als Verwendungszweck könnte beispielsweise "Erstellung einer Chronik" genannt werden. | |||
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Version vom 23. Juni 2019, 16:38 Uhr
Das Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg wurde 2012 als zentrales Archiv für grundbuchbezogene Unterlagen des Landes Baden-Württemberg gegründet. Es beherbergt zwei Dienststellen des Landes:
- Außenstelle Grundbuchzentralarchiv Kornwestheim des Landesarchivs Baden-Württemberg, zuständig für Unterlagen vor 1900.
- Gemeinsame Zweigstelle der Grundbuchämter als Einrichtung der Justiz in Baden-Württemberg, zuständig für Unterlagen ab 1900.
Adresse
- Anschrift
- Grundbuchzentralarchiv Kornwestheim
- Gemeinsame Zweigstelle der Grundbuchämter
- Stammheimer Straße 10
- D-70806 Kornwestheim
Besucherregelungen
Der Zugang zu den Beständen des Landesarchivs ist durch das Landesarchivgesetz geregelt. Für den anderen Teil gelten die restriktiveren Regeln für Registraturgut der Justiz. Ein Heimatforscher aus dem Großraum Stuttgart hat sich 2016 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart den Zugang zu einem Teil dieser Unterlagen erstritten (siehe Weblinks).
Anmeldung
Ergebnis einer telefonischen Anfrage im Frühjahr 2019: Anträge auf Auszüge aus Grundbüchern und Grundakten müssen schriftlich gestellt werden (z.B. per Mail) und erfordern die schriftliche Genehmigung des derzeitigen Hauseigentümers, im Idealfall auch die bekannter ehemaliger Eigentümer. Als Verwendungszweck könnte beispielsweise "Erstellung einer Chronik" genannt werden.
Suchhilfe
Einen Überblick über Suchhilfe in Archiven, sowohl Angebote als auch Gesuche, finden Sie im Artikel Archiv/Suchhilfe.
Angebot
Bei der Recherche im Archiv bin ich (ggfs. gegen Aufwandsentschädigung) gerne bereit:
Gesuch
Erfahrungen und Meinungen
Sie waren schon häufiger in diesem Archiv und möchten Ihre persönlichen positiven oder negativen Erfahrungen äußern? Das gehört nicht unter die Benutzertipps. Bitte nutzen Sie hierfür die Diskussionsseite.
Weblinks
- Andreas Müller: Rechtsstreit um neues Grundbuchzentralarchiv : Hürdenlauf zu alten Akten. Stuttgarter Zeitung Online vom 16.09.2016 (21.09.2016)
- Klaus Graf: Rechtsstreit um neues Grundbuchzentralarchiv. Archivalia vom 18.09.2016 (21.09.2016)
- Ralph Kunert: Re: Grundbuchzentralarchiv. E-Mail (Erfahrungsbericht) vom 19.02.2019 an BaWue-L (25.02.2019, Anmeldung erforderlich)